Ausgangslage:

Mit Schreiben vom 19.02.2021 teilt Frau Gemeinderätin Gabriele Aign mit, dass sie ihr Amt als Gemeinderätin niederlegen möchte.

 

Die Erklärung über die Niederlegung ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt diese Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amts. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei seiner Entscheidung steht dem Gemeinderat kein Ermessen zu (gebundene Entscheidung).

 

Hinweis:

Frau Aign kann ihr Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG niederlegen. Art. 19 Abs. 1 GO findet keine Anwendung. Sie benötigt also keinen wichtigen Grund.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag von Frau Gabriele Aign auf Niederlegung ihres Ehrenamtes als Gemeinderätin zuzustimmen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0