Ausgangslage:

Da Frau Gabriele Aign von ihrem Ehrenamt als Gemeinderätin entbunden wurde, ist nunmehr gem. Art. 48 Abs. 3 GLKrWG der Listennachfolger als Gemeinderatsmitglied zu berufen.

 

Beim Listennachfolger handelt es sich um Frau Tanja Hofmann, Schulstraße 13, 91364 Unterleinleiter.

 

Frau Tanja Hofmann hat bereits im Vorfeld schriftlich die Annahme der Wahl als Listennachfolgerin zum Gemeinderatsmitglied erklärt.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Frau Tanja Hofmann als nachrückendes Gemeinderatsmitglied gem. Art. 48 Abs. 3 GLKrWG zu berufen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0