Ausgangslage:

Planbereich nach § 34 BauGB – Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile:

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 75/2, Gem. Dürrbrunn das bestehende Wohnhaus anzubauen, zwei Garagen zu schaffen, sowie ein Carport zu errichten.

 

Die Abstandsflächen kommen zum Teil auf den Nachbargrundstücken zum Liegen. Abstandsflächenübernahmen liegen dem Bauantrag bei.

Die Prüfung des Brandschutzes sowie der Abstandsflächen obliegen dem Landratsamt.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Anbau des Wohnhauses, Schaffung von zwei Garagen sowie der Neuerrichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 75/2, Gem. Dürrbrunn und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V. m. § 34 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0