Ausgangslage:

Das Rathaus der Gemeinde Unterleinleiter (Fl. Nr. 525/16, Gemarkung Unterleinleiter) ist aktuell nicht barrierefrei zugänglich.

 

Das Rathaus wird (unter anderem) aktuell für folgende Veranstaltungen genutzt:

 

-Sprechstunden des Bürgermeisters

-Gemeinderatssitzungen

-Wahlen (als Wahllokal)

-Sitzungen für Vereine/Institutionen der Gemeinde

-Trauungen.

 

Es ist angedacht, eine Rampe für die Schaffung eines barrierefreien Eingangs des Rathauses anzubringen.

 

Die Rampe soll gepflastert werden und würde sich somit in das Bild des Rathausvorplatzes einfügen. Die Ausführung der Arbeiten kann durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen.

 

Des Weiteren wird das hierfür ein Geländer benötigt, welches neben dem Material für die Rampe voraussichtlich den größten Kostenfaktor darstellt.

 

Vorab ist grundsätzlich zu klären, ob ein barrierefreier Eingang für das Rathaus Unterleinleiter geschafft werden soll.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

Vorab ist durch den Gemeinderat zu beschließen, ob der Rathauseingang barrierefrei ausgebaut werden soll. Nachfolgend ist zu prüfen, welche Kosten bei Umsetzung für die Gemeinde anfallen. Hierfür müssen entsprechende Angebote von Baustoffhändlern bzw. Metallbauern eingeholt und gegenübergestellt werden. Auf Grundlage dieser Kostenvoranschläge kann über die wirtschaftlichste Variante entschieden werden.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Eingang des Rathauses Unterleinleiter (Fl. Nr. 525/16, Gemarkung Unterleinleiter) barrierefrei auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für die Maßnahme zu ermitteln und mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises die Ausführung abzustimmen.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0