Ausgangslage:

Planbereich § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich

Die Bauherrin stellt den Antrag auf erneute Verlängerung des Vorbescheides mit der Genehmigungsnummer 20140174 vom 16.09.2014 bis zum 15.09.2023.

Der Vorbescheid wurde bereits 2017 und 2019 verlängert.

Es ist geplant ein behindertengerechtes Einfamilienhaus mit Flachdach sowie eine Dreifachgarage im Außenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 450, Gem. Unterleinleiter zu errichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Änderung der genehmigten Baupläne ist der Verwaltung nicht bekannt.

Es ist zu bedenken, dass es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt. Eine Privilegierung nach § 35 BauGB liegt nicht vor.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Herr König teilt mit, dass Bauvorhaben dieser Art bei Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplans berücksichtigt werden müssen.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides mit der Genehmigungsnummer 20140174 vom 16.09.2014 zur Errichtung eines behindertengerechten Einfamilienhauses mit einer Dreifachgarage auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 450, Gem. Unterleinleiter sein gemeindliches Einvernehmen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0