Ein Verbandsrat möchte wissen, über wie viele Standesbeamte die VG verfügt?

Antwort Geschäftsstellenleiter: Die Hauptamtsleiterin übernimmt die Aufgaben im Standesamt. Eine Kollegin übernimmt solange eine Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall bis eine weitere Kollegin eingearbeitet ist, um die dauerhafte Vertretung zu übernehmen.  

 

Hätte es Möglichkeiten gegeben, Frau Geck eine Beurkundung vornehmen zu lassen und so den Widerruf zu vermeiden?

Antwort Geschäftsstellenleiter: Frau Geck erhielt kurzfristig ein Beschäftigungsverbot. Deshalb erfolgte keine Beurkundung. Der Widerruf muss formal erfolgen. Mit einer zusätzlichen Schulung kann Frau Geck problemlos wieder zur Standesbeamtin berufen werden.