Ausgangslage:

Mit Gesetz vom 08.03.2016, verkündet am 15.03.2016, wurde das Kommunalabgabengesetz geändert. Am 1. April 2016 ist die letzte KAG-Novelle, die sich insbesondere mit der Reform des Erschließungsbeitrags auseinandersetzt, in weiten Teilen in Kraft getreten. Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu das Satzungsmuster überarbeitet.

 

Die bestehenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Unterleinleiter ist vom 01.06.2011 und entspricht nicht dem obenstehenden gültigen Rechtsstand des Kommunalabgabengesetzes. Die neue Satzung wurde von der Verwaltung auf Grundlage der Mustersatzung erstellt. Es empfiehlt sich daher, die bestehende Satzung aufzuheben und eine neue Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen.

 

Die angepasste Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ist Bestandteil des Beschlusses und in der Anlage beigefügt.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Louisa Schmidt vom Bauamt der VG Ebermannstadt stellt den Sachverhalt dar und beantwortet inhaltliche Fragen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Unterleinleiter zu erlassen. Die bestehende Satzung vom 01.06.2011 ist aufzuheben.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0