Ausgangslage:

Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen innerhalb des Bebauungsplans „Vierleite“

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Untergeschoss

 

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 531, Gem. Unterleinleiter ein Einfamilienhaus von 12,0 m auf 9,15 m zu errichten.  Das Vorhaben soll ein altersgerechtes Ein- familienhaus mit ebenerdiger Zufahrt von der Straße aus sein, sowie ebenerdige Zugangsmöglichkeiten von oben zum Erdgeschoss. Nur durch die Bauweise E+U kann dies umgesetzt werden.

 

Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vierleite“.

 

Das Vorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen:

-      Bauweise E+D, geplant E+U, um seniorengerecht zu bauen

-      Dachneigung 25° - 30°, geplant ist eine Dachneigung von 16°

 

Empfehlung der Verwaltung:

Bei der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2020 lag das Bauvorhaben als Vorbescheid zur Abstimmung:

 

„Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 531, Gem. Unterleinleiter und stellt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB in Aussicht. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen hinsichtlich Dachform und Geschoß E+U in Aussicht gestellt.“ Mit Abstimmungsergebnis 7 : 5

 

Entsprechend dem Antrag vom Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor. Es bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 531, Gem. Unterleinleiter und stellt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB in Aussicht. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen hinsichtlich Dachform und Geschoß E+U erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 1