Sitzung: 28.07.2021 2021/GR/107
Ausgangslage:
Planbereich nach § 30
BauGB – Bauen innerhalb des Bebauungsplans „Vierleite“
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Untergeschoss
Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 531, Gem. Unterleinleiter ein Einfamilienhaus von 12,0 m auf 9,15 m zu errichten. Das Vorhaben soll ein altersgerechtes Ein- familienhaus mit ebenerdiger Zufahrt von der Straße aus sein, sowie ebenerdige Zugangsmöglichkeiten von oben zum Erdgeschoss. Nur durch die Bauweise E+U kann dies umgesetzt werden.
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vierleite“.
Das Vorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen:
- Bauweise E+D, geplant E+U, um seniorengerecht zu bauen
- Dachneigung 25° - 30°, geplant ist eine Dachneigung von 16°
Empfehlung der Verwaltung:
Bei der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2020 lag das Bauvorhaben als Vorbescheid zur Abstimmung:
„Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 531, Gem. Unterleinleiter und stellt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB in Aussicht. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen hinsichtlich Dachform und Geschoß E+U in Aussicht gestellt.“ Mit Abstimmungsergebnis 7 : 5
Entsprechend dem Antrag vom Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor. Es bestehen keine Nachfragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 531, Gem. Unterleinleiter und stellt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB in Aussicht. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen hinsichtlich Dachform und Geschoß E+U erteilt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 1