Ausgangslage:

Es ist geplant, auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 525/11, Gem. Unterleinleiter eine Terrasse auf und neben dem Pumpenhäuschen mit integrierter Holzlege zu errichten. Das Grundstück wurde am 12.02.2021 an den Bauherrn verpachtet.

 

Die Terrasse soll über das Pumphäuschen entstehen und mit 3 m x 5 m erweitert werden. Unter der Terrasse soll die neue Holzlege entstehen, die einen Abstand von 3,8 m zum Nachbarn hat.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vierleite“. Auf dem Grundstück gibt es keine festgesetzten Baugrenzen, deshalb liegt das Vorhaben außerhalb der Baugrenzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäss unseres Pachtvertrags vom 12.02.2021 sind nach § 2 bauliche Maßnahmen am Gebäude nicht gestattet. Die Terrasse soll auf dem Pumpenhäuschen aufliegen und baulich nicht miteinander verbunden werden. Für eine Isolierung muss gesorgt sein, damit auf unserem Bauwerk keine Schäden entstehen. Auch hier gilt, wie im Pachtvertrag § 5 geschrieben ist: „Das verpachtete Grundstück ist nach Beendigung des Pachtzeit ordnungsgemäß und in demselben Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben.“

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stelle den Sachverhalt vor. Es bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung auf Errichten einer Terrasse auf und um das Pumpenhäuschen mit integrierter Holzlege auf dem Grundstück Fl. Nr, 525/11, Gem. Unterleinleiter zu und erteilt gem. § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenze.

Der Beschluss wird dem Pachtvertrag beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0