Ausgangslage:

Die seit Dezember 2011 gültige Satzung über Auszeichnungen der Gemeinde Unterleinleiter (Ehrensatzung) einschließlich der Änderung vom 25.04.2019 soll um eine Regelung zur Verleihung der Altbürgermeisterwürde ergänzt werden.

 

Der Gesetzgeber legt in Artikel 29 Absatz 4 Satz 1 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes (KWBG) fest, dass früheren kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen die ihrem früheren Amt entsprechende Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“ verliehen werden kann. Weitere Vorgaben existieren von Gesetzes wegen nicht. Die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft kann im Interesse einer allgemein bekannten und akzeptierten Vorgehensweise festlegen, unter welchen Bedingungen eine solche Ehrenbezeichnung verliehen wird bzw. wer das Vorschlagsrecht hat.    

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, folgende Formulierung aufzunehmen:

 

§ 9 Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister/Altbürgermeisterin“

 

(1)   Frühere Erste Bürgermeister*innen können auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats durch Beschluss in nicht öffentlicher Sitzung unabhängig von den in dieser Satzung genannten Ehrungen mit der Verleihung der Altbürgermeisterwürde im Sinne des Art. 29 KWBG geehrt werden.

 

(2)   Die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“ verleiht keinerlei Rechte auf finanziellen Ausgleich oder auf Repräsentationspflichten.

 

(3)   „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterinnen“ sind zu festlichen Veranstaltungen der Gemeinde als Ehrengäste einzuladen.“

 

 

Weitere Voraussetzungen (z. B. mindestens 2 Amtsperioden) sollten aus Sicht der Verwaltung nicht im Rahmen der Satzung festgelegt werden, sondern vielmehr im Ermessen des Rates liegen.

 

Im Zuge dieser Anpassung wurden einige weitere Änderungen vorgenommen (Name der Satzung, Paragraphen wurden mit Überschriften versehen, Reihenfolge der Rechtsnormen verändert, Kürzungen zur Übersichtlichkeit sowie Formulierung zur Klarstellung). Die vorgeschlagenen Änderungen sind in der Anlage gelb markiert. 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Satzungsentwurf vor. Dabei werden folgende Änderungen vorgenommen:

-      § 1 Abs. 1 statt Bürger*innen i. S. d. Art. 15 Abs. 2 GO neu: Personen

-      § 2 statt Bürger neu: Personen

-      § 3 statt Persönlichkeiten neu: Personen

-      § 4 statt Persönlichkeiten neu: Personen

-      § 7 Abs. 3 Die Auszeichnung mit dem Wappenteller, dem Ehrenteller und der Ehrenbürgerurkunde (vorher Ehrenurkunde) erfolgt durch den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung bzw. bei einer sonstigen festlichen Veranstaltung.

-      § 9 statt Erste Bürgermeister*innen neu: Erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen den Neuerlass der Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen der Gemeinde Unterleinleiter.

 

Der Entwurf der zu beschließenden Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Anlage beigefügt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0