Sachverhalt:

Mit Zusendung des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 06.07.2021 wurden die Kommunen formal über den Beschluss der Staatsregierung informiert. Die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger sollen bei der Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte im Schuljahr 2021/2022 durch eine Neuauflage des Förderprogramms erneut zu unterstützt werden. Dahinter steht das politische, wenngleich für die Träger rechtlich nicht verpflichtende Ziel, dass zum Schulstart im September 2021 für alle Klassen technisch adäquate Lüftungs- bzw. Luftreinigungsanlagen bzw. -geräte durch die zuständigen Träger beschafft werden können.

 

Wirkung mobiler Luftreinigungsgeräte

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht die Zufuhr von Frischluft durch geöffnete Fenster kompensiert. Die Einhaltung der sog. AHA-Regeln, insbesondere das Maskentragen kann in der aktuellen Pandemielage ebenso nicht durch entsprechende Geräte ersetzt werden. In der aktuellen Pandemielage sind die geltenden Hygienemaßnahmen unverändert fortzusetzen und zwingend notwendig.

 

Anforderungen für mobile Luftreinigungsgeräte

Fördergegenstand sind insbesondere mobile Luftreinigungsgeräte. Diese müssen mit

-      Filtertechnologie,

-      UV-C-Technologie,

-      Ionisations- und Plasmatechnologie oder

-      Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten.

 

Andere Technologien sind nicht förderfähig.

 

Für alle Technologien ist unter Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) der Aufstellungsort im Raum sorgfältig zu planen und umzusetzen. Bei der Beschaffung wird generell empfohlen, eine Fachfirma beizuziehen, die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen- und Fachräume prüft und bestätigt. Zu gewährleisten sind folgende technische Standards:

-      Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein.

-      Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des
Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.

-      Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.

-      Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar sein. Die Geräte müssen eine Betriebsstufe aufweisen, in der ein Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.

-      Die betriebenen Geräte sind – in Abhängigkeit von den Anforderungen der verwendeten Technologie – regelmäßig und fachkundig zu warten.

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Vor- und Nachteile mobiler Luftreinigungsgeräte

Mobile Luftreinigungsgeräte haben Vor- und Nachteile.

 

Vorteile

-      Reduzierung der Viren- und Bakterienlast

-      Relativ kurzfristig einsetzbar

-      Ohne bauliche Maßnahmen einsetzbar („steckerfertig“)

-      Mobil einsetzbar

 

Nachteile:

-      kein Luftaustausch im Sinne einer CO²-Reduzierung in der Luft Geräuschentwicklung

-      Beeinträchtigung in der Nähe sitzender Schülerinnen und Schüler durch Zugluftentwicklung

-      schlechte Umweltbilanz durch hohen Stromverbrauch

-      Gefahr: dass beim Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte ist auf

das notwendige regelmäßige Lüften oder gar das Tragen von Masken verzichtet wird

 

Mögliche Finanzierung

Annahme: 5-facher Luftwechsel je Raum, ca. 1000 m³/h Umluftfiltrierung

Kosten je Raum ca. 3.600,- € (bei Bedarf von 30 Räumen)                       108.000,- €

Höchstförderbetrag je Raum: 30 * 1.750,- €                                              52.500,- €

Eigenanteil:                                                                                          55.500,- €

 

Stellungnahme des Deutschen Städtetages

Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 eine Positionierung zu dem Thema beschlossen. Auf dieser Grundlage nimmt der Deutsche Städtetag zu der Thematik wie folgt Stellung:

 

  1. „Die regelmäßige Lüftung von Klassenräumen ist zentraler Bestandteil der Hygienekonzepte zum Infektionsschutz an den Schulen. Dabei stellt die Frischlüftung (Stoß/Querlüftung) neben der unverändert notwendigen Beachtung der AHA-Regeln, insbesondere des Maskentragens, das beste und wirksamste Mittel gegen Aerosole in Klassenräumen dar. Der Einsatz von technischen Luftreinigungsgeräten bzw. Lüftungsanlagen kann die Frischlüftung keinesfalls ersetzen. Darin stimmen alle vorliegenden Studien überein.

 

  1. In Räumen, in denen ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird, ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 1. Kriterien für gute Lüftungsmöglichkeiten finden sich nach Einschätzung des UBA in den Schulbaurichtlinien der Länder, sofern es in den einzelnen Ländern entsprechende Richtlinien gibt. Laut Innenraumlufthygiene-Kommission beim UBA können CO²-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO²-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an.“

 

„Zusammenfassung

Der regelmäßigen und sachgerechten Lüftung von Klassenräumen kommt eine zentrale Funktion beim Infektionsschutz und darüber hinaus für die Luftqualität in Schulen insgesamt zu. Dabei ist die Frischlüftung, wenn sie richtig und regelmäßig durchgeführt wird, in der weit überwiegenden Zahl der Räume möglich und wirksam. Dass es dabei insbesondere in den kalten Monaten mitunter zu Beeinträchtigungen kommen, ist hinzunehmen. Mobile Luftreinigungsgeräte mit definierten Leistungsstandards können in schlecht belüfteten Räumen ergänzend zum Einsatz kommen. Sie ersetzen die Zufuhr von Frischluft durch geöffnete Fenster allerdings keinesfalls. Die Einhaltung der sog. AHA-Regeln, insbesondere das Maskentragen kann in der aktuellen Pandemielage nicht durch entsprechende Geräte ersetzt werden. Die nachhaltigste Lösung dürften RLT-Anlagen in Schulen sein. Hierüber ist eine Grundsatzentscheidung der Länder sowie eine Verständigung mit den Kommunen über deren Finanzierung notwendig. Der Bund sollte dabei einbezogen werden.

 

Insgesamt muss die gegenwärtig aufgeregte und vor allem durch Emotionen bestimmte Diskussion gerade für das Wohl und die Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und pädagogischen Personal dringend versachlicht werden. Es sind jetzt Entscheidungen notwendig, die nicht nur kurzfristig über die aktuelle Pandemie helfen, sondern gleichzeitig langfristig nachhaltige Ansätze liefern.“

 

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende stellt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Herr Hölzlein (Ingenieurbüro Hölzlein) bestätigt die vorgestellten Vor- und Nachteile mobiler Luftreinigungsgeräte. Er ergänzt, dass die Grund- und Mittelschule über eine relativ dichte Gebäudehülle verfügt und dies aus seiner Sicht in schlecht belüftbaren Räumen durchaus zu einer Verdichtung der Aerosole führen kann. Das Risiko einer Ansteckung könne sich dadurch erhöhen.

 

Ein Verbandsrat möchte wissen, ob es konkrete Anhaltspunkte für diese Vermutung gibt bzw. wie viele Schüler*innen sich an der Schule infiziert hätten. Im Sitzungsverlauf informiert die Schulleitung das Gremium darüber, dass bislang 20 Fälle unter Schülern und 2 Fälle unter Lehrern bekannt geworden sind. Allerdings sei natürlich nicht klar, ob der Infektionsort die Schule gewesen sei. 

 

Dies dient der Schulverbandsversammlung zur Kenntnis.