Sitzung: 06.08.2021 2021/SVV/037
Sachverhalt:
Mit Zusendung des
Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
06.07.2021 wurden die Kommunen formal über den Beschluss der Staatsregierung
informiert. Die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger sollen bei der
Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte im Schuljahr 2021/2022 durch eine
Neuauflage des Förderprogramms erneut zu unterstützt werden. Dahinter steht das
politische, wenngleich für die Träger rechtlich nicht verpflichtende Ziel, dass
zum Schulstart im September 2021 für alle Klassen technisch adäquate Lüftungs-
bzw. Luftreinigungsanlagen bzw. -geräte durch die zuständigen Träger beschafft
werden können.
Wirkung mobiler
Luftreinigungsgeräte
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der
Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht die Zufuhr von Frischluft durch
geöffnete Fenster kompensiert. Die Einhaltung der sog. AHA-Regeln, insbesondere
das Maskentragen kann in der aktuellen Pandemielage ebenso nicht durch
entsprechende Geräte ersetzt werden. In der aktuellen Pandemielage sind die
geltenden Hygienemaßnahmen unverändert fortzusetzen und zwingend notwendig.
Anforderungen für
mobile Luftreinigungsgeräte
Fördergegenstand
sind insbesondere mobile Luftreinigungsgeräte. Diese müssen mit
- Filtertechnologie,
- UV-C-Technologie,
- Ionisations- und Plasmatechnologie oder
- Kombinationen aus diesen Technologien
arbeiten.
Andere Technologien
sind nicht förderfähig.
Für alle
Technologien ist unter Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen,
Luftführung und Luftströmungen im Raum) der Aufstellungsort im Raum sorgfältig
zu planen und umzusetzen. Bei der Beschaffung wird generell empfohlen, eine
Fachfirma beizuziehen, die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen-
und Fachräume prüft und bestätigt. Zu gewährleisten sind folgende technische
Standards:
- Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von
der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein.
- Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen
Luftdurchsatz des
Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.
- Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch
das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das
Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als
gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
- Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb
mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar sein.
Die Geräte müssen eine Betriebsstufe aufweisen, in der ein Schalldruckpegel von
40 dB(A) nicht überschritten wird.
-
Die
betriebenen Geräte sind – in Abhängigkeit von den Anforderungen der verwendeten
Technologie – regelmäßig und fachkundig zu warten.
-
Vor- und
Nachteile mobiler Luftreinigungsgeräte
Mobile Luftreinigungsgeräte haben Vor- und
Nachteile.
Vorteile
- Reduzierung der Viren- und Bakterienlast
- Relativ kurzfristig einsetzbar
- Ohne bauliche Maßnahmen einsetzbar
(„steckerfertig“)
- Mobil einsetzbar
Nachteile:
- kein Luftaustausch im Sinne einer
CO²-Reduzierung in der Luft Geräuschentwicklung
- Beeinträchtigung in der Nähe sitzender
Schülerinnen und Schüler durch Zugluftentwicklung
- schlechte Umweltbilanz durch hohen
Stromverbrauch
- Gefahr: dass beim Einsatz mobiler
Luftreinigungsgeräte ist auf
das notwendige
regelmäßige Lüften oder gar das Tragen von Masken verzichtet wird
Mögliche
Finanzierung
Annahme: 5-facher
Luftwechsel je Raum, ca. 1000 m³/h Umluftfiltrierung
Kosten je Raum ca.
3.600,- € (bei Bedarf von 30 Räumen) 108.000,-
€
Höchstförderbetrag
je Raum: 30 * 1.750,- € 52.500,- €
Eigenanteil: 55.500,-
€
Stellungnahme des
Deutschen Städtetages
Der Hauptausschuss
des Deutschen Städtetages hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 eine
Positionierung zu dem Thema beschlossen. Auf dieser Grundlage nimmt der
Deutsche Städtetag zu der Thematik wie folgt Stellung:
- „Die regelmäßige Lüftung
von Klassenräumen ist zentraler Bestandteil der Hygienekonzepte zum
Infektionsschutz an den Schulen. Dabei stellt die Frischlüftung
(Stoß/Querlüftung) neben der unverändert notwendigen Beachtung der
AHA-Regeln, insbesondere des Maskentragens, das beste und wirksamste
Mittel gegen Aerosole in Klassenräumen dar. Der Einsatz von technischen
Luftreinigungsgeräten bzw. Lüftungsanlagen kann die Frischlüftung
keinesfalls ersetzen. Darin stimmen alle vorliegenden Studien überein.
- In Räumen, in denen ein
Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch
raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird, ist der Einsatz von mobilen
Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Das UBA klassifiziert diese Räume
als Kategorie 1. Kriterien für gute Lüftungsmöglichkeiten finden sich nach
Einschätzung des UBA in den Schulbaurichtlinien der Länder, sofern es in
den einzelnen Ländern entsprechende Richtlinien gibt. Laut
Innenraumlufthygiene-Kommission beim UBA können CO²-Ampeln
als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine
CO²-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm
(0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch
ausreichenden Luftwechsel an.“
„Zusammenfassung
Der regelmäßigen und
sachgerechten Lüftung von Klassenräumen kommt eine zentrale Funktion beim
Infektionsschutz und darüber hinaus für die Luftqualität in Schulen insgesamt
zu. Dabei ist die Frischlüftung, wenn sie richtig und regelmäßig durchgeführt
wird, in der weit überwiegenden Zahl der Räume möglich und wirksam. Dass es
dabei insbesondere in den kalten Monaten mitunter zu Beeinträchtigungen kommen,
ist hinzunehmen. Mobile Luftreinigungsgeräte mit definierten Leistungsstandards
können in schlecht belüfteten Räumen ergänzend zum Einsatz kommen. Sie ersetzen
die Zufuhr von Frischluft durch geöffnete Fenster allerdings keinesfalls. Die
Einhaltung der sog. AHA-Regeln, insbesondere das Maskentragen kann in der
aktuellen Pandemielage nicht durch entsprechende Geräte ersetzt werden. Die nachhaltigste
Lösung dürften RLT-Anlagen in Schulen sein. Hierüber ist eine
Grundsatzentscheidung der Länder sowie eine Verständigung mit den Kommunen über
deren Finanzierung notwendig. Der Bund sollte dabei einbezogen werden.
Insgesamt muss die gegenwärtig
aufgeregte und vor allem durch Emotionen bestimmte Diskussion gerade für das
Wohl und die Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und pädagogischen Personal
dringend versachlicht werden. Es sind jetzt Entscheidungen notwendig, die nicht
nur kurzfristig über die aktuelle Pandemie helfen, sondern gleichzeitig
langfristig nachhaltige Ansätze liefern.“
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Die Vorsitzende stellt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Herr Hölzlein (Ingenieurbüro Hölzlein) bestätigt die vorgestellten Vor- und Nachteile mobiler Luftreinigungsgeräte. Er ergänzt, dass die Grund- und Mittelschule über eine relativ dichte Gebäudehülle verfügt und dies aus seiner Sicht in schlecht belüftbaren Räumen durchaus zu einer Verdichtung der Aerosole führen kann. Das Risiko einer Ansteckung könne sich dadurch erhöhen.
Ein Verbandsrat möchte wissen, ob es konkrete Anhaltspunkte für diese Vermutung gibt bzw. wie viele Schüler*innen sich an der Schule infiziert hätten. Im Sitzungsverlauf informiert die Schulleitung das Gremium darüber, dass bislang 20 Fälle unter Schülern und 2 Fälle unter Lehrern bekannt geworden sind. Allerdings sei natürlich nicht klar, ob der Infektionsort die Schule gewesen sei.
Dies dient der Schulverbandsversammlung zur Kenntnis.