Sachverhalt:

Die gegenwärtig aufgeregte und vor allem durch Emotionen bestimmte Diskussion

gerade für das Wohl und die Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und

pädagogischem Personal sollte dringend versachlicht werden. Es sind jetzt Entscheidungen notwendig, die nicht nur kurzfristig über die aktuelle Pandemie helfen, sondern gleichzeitig langfristig nachhaltige Ansätze liefern.

 

Die Verwaltung schließt sich der Position des Deutschen Städtetages an und schlägt folgende Vorgehensweise vor:

 

Mobile Raumlüftungsanlagen

-          Räume der Kategorie 1. nach UBA

„In Räumen, in denen ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird, ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 1. Kriterien für gute Lüftungsmöglichkeiten finden sich nach Einschätzung des UBA in den Schulbaurichtlinien der Länder, sofern es in den einzelnen Ländern entsprechende Richtlinien gibt. Laut Innenraumlufthygiene-Kommission beim UBA können CO²-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO²-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter 1. normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an.“

 

Vorgehensweise: Für Räume der Kategorie 1 werden keine mobilen Raumlüftungsanlagen beschafft. CO2 Ampeln sind, soweit noch nicht vorhanden, vorzusehen.

 

-          Räume der Kategorie 2. nach UBA

„Kann eine ausreichende Belüftung nicht eingehalten werden oder sind die innere Wärmelasten besonders hoch, wird eine künstliche Be- und Entlüftung empfohlen. In diesen Fällen von schlecht belüftbaren Räumen kann der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 2. Diese umfasst Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, ohne raumlufttechnische Anlagen oder nur kippbaren Fenstern bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt. Der Anteil solcher Klassenräume liegt nach Erhebungen in zwei Bundesländern bei rund 15 bis 25 Prozent. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass für 75 bis 85 Prozent aller Räume an den Schulen der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte weder notwendig noch sinnvoll ist. Nach der technischen Einschätzung des UBA sind im Grundsatz vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden; relevant für den praktischen Einsatz dürften vor allem Filtertechnologien sein.“

 

Vorgehensweise: Schlecht belüftbare Räume der Kategorie 2 sind zu identifizieren.  Der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten als ergänzende Maßnahme wird gewährleistet.

 

Da die Anschaffung zeitnah erfolgen sollte und zum aktuellen Zeitpunkt die Anzahl der ggf. notwendigen Geräte noch nicht bekannt ist, sollte die Verwaltung ermächtigt werden weitere Schritte einleiten zu dürfen.

 

-          Ermittlung der Anzahl der notwendigen mobilen Raumlüftungsgeräte in Abstimmung mit Schulleitung und Ingenieurbüro Hölzlein

-          Einreichung des Förderantrages

-          Vergabe nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

-          Abschluss eines Wartungsvertrages

-          Information des Gremiums in Sitzung des Schulverbandes

 

Einbau fest installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen

Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Der Förderantrag ist bis zum 31.12.20201 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 € pro Standort.

Der Einbau von fest installierten (RLT) Anlagen stellt grundsätzlich eine nachhaltige Lösung dar. Ein Frischluftaustausch wird gewährleistet, Filter sorgen für eine Minderung der Viren-Konzentration, der Einsatz einer Wärmerückgewinnung ist möglich.

 

Vorgehensweise:

Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlage) an der Grund- und Mittelschule ist zu prüfen. Notwendige Planungsleistungen sollten zeitnah in Auftrag gegeben werden, damit eine sachliche Einschätzung vorgenommen und bei Bedarf fristgerecht ein Förderantrag gestellt werden kann.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt Planungsleistungen zu beauftragen. Dem Gremium wird das Ergebnis zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Ein Verbandsrat regt an, möglichst – wenn notwendig – nur ein Gerät pro Klassenzimmer aufzustellen, weil dadurch weniger Belastungen entstehen und weniger Platz benötigt wird.

 

Herr Hölzlein würde für die 72-Quadratmeter großen Klassenzimmer eher zwei Geräte empfehlen. Dadurch müssten die Geräte nicht unter Volllast laufen und erzeugen deutlich weniger Immissionen. 

 

Die Vorsitzende informiert über die Ängste von Eltern. Einige befürchten, dass Kinder, die direkt neben einem Gerät sitzen durch den entstehenden Luftzug stärker verschmutzte Luft einatmen müssen als andere. 

 

Auch dieser Umstand spricht aus Sicht von Herrn Hölzlein eher für 2 Geräte pro Klassenzimmer. Dadurch könne sich die Luft besser verteilen. Außerdem empfiehlt er einen Aufstellort an den Seiten des Klassenraums und nicht hinter der letzten Reihe.

 

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung befürwortet die vorgestellte Vorgehensweise. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro und der Schulleitung die notwendige Anzahl der mobilen Luftreinigungsgeräte nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vergeben. Die Schulverbandsversammlung ist in der nächsten Sitzung darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag für die Entwurfsplanung/Erstellung Förderantrag für den Einbau von RTL-Anlagen zu vergeben.

 

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0