Sitzung: 06.08.2021 2021/SVV/037
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz an
Schulen gibt es seit dem Auftreten der Pandemie eine intensive Debatte über die
Lüftung sowie den Einsatz von technischen Lüftungsanlagen an Schulen.
Dabei geht es um
1. das Aufstellen
mobiler Luftreinigungsgeräte
2. den Einbau fest
installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen
Seitens des
Freistaates Bayern und des Bundes wurden folgende Förderungen für diese
ergänzenden Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen aufgelegt:
1.
Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage (FILS-R-N) – Freistaat
Bayern
Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom
29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die
kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer
Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen
finanziell unterstützt werden.
Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht
von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“
umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.
Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag
pro Raum beträgt 1.750 €.
Dies gilt auch bei der Beschaffung mehrerer Geräte pro Raum.
Die Förderanträge sind bis zum 31.12.2021 zu stellen.
2. Bundesförderung Corona-gerechte stationäre
raumlufttechnischen Anlagen - Einbau (Neueinbau) von stationären RLT-Anlagen in
Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.
Seit dem 20. Oktober 2020 werden durch den
Bund Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen
(RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2.
April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und
Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten. Mit
Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen
um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren
ausgeweitet.
Fördergegenstand sind stationäre Neuanlagen, die im
kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im
kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem
Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden. Darüber hinaus werden
notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig
zugeordnet werden können, bezuschusst. In Kombination mit dem Neueinbau von
stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die
infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Dabei werden nur Einrichtungen
für Kinder unter 12 Jahren gefördert.
Gefördert werden die Investitionsausgaben
sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der
förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 € pro
Standort.
Der Förderantrag
ist bis zum 31.12.20201 beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.
Dies dient der Schulverbandsversammlung zur Kenntnis.