Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz an Schulen gibt es seit dem Auftreten der Pandemie eine intensive Debatte über die Lüftung sowie den Einsatz von technischen Lüftungsanlagen an Schulen.

 

Dabei geht es um

1.    das Aufstellen mobiler Luftreinigungsgeräte

2.    den Einbau fest installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen

 

Seitens des Freistaates Bayern und des Bundes wurden folgende Förderungen für diese ergänzenden Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen aufgelegt:

 

1.    Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage (FILS-R-N) – Freistaat Bayern

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden.

Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.

Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €. Dies gilt auch bei der Beschaffung mehrerer Geräte pro Raum.

Die Förderanträge sind bis zum 31.12.2021 zu stellen.

2.    Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen - Einbau (Neueinbau) von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.

Seit dem 20. Oktober 2020 werden durch den Bund Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet.

Fördergegenstand sind stationäre Neuanlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden. Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst. In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Dabei werden nur Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert.

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 € pro Standort.

Der Förderantrag ist bis zum 31.12.20201 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.

 

Dies dient der Schulverbandsversammlung zur Kenntnis.