Beschluss: beschlossen

Überprüfung nach der Bauleitplanung:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja          nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1958, Gem. Unterleinleiter das bestehende Einfamilienhaus zu einem Drei-Familienhaus umzubauen und umzunutzen.

Die Abstandsfläche des Giebels kommt auf dem Nachbargrundstück zum Liegen, welches ebenfalls im Besitz des Bauherrn ist.

Die Kellerräume werden zu Wohnräumen umgenutzt und zusätzlich Wohnraum geschaffen. Hierzu wurde ein zusätzlicher Stellplatz errichtet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Hinsichtlich der Umnutzung des Wohnhauses bestehen aus planungsrechtlicher sowie städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Das Vorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Eigenart der Umgebung ein. Es handelt sich um eine Bestandsgebäude.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag zum Umbau von einem Einfamilienhaus in ein Drei-Familienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1958, Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 8 : 0