Sitzung: 26.08.2021 2021/GR/112
Beschluss: beschlossen
Überprüfung
nach der Bauleitplanung:
☒ |
Qualifizierter
Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) |
|
☐ |
Bebauungsplan
in Aufstellung (§33 BauGB) |
|
☐ |
Im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) |
|
☐ |
Außenbereich
(§ 35 BauGB) |
privilegiert ☐ ja ☐ nein |
Das Grundstück liegt
im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
“Helmersleite“.
Das geplante
Bauvorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:
|
Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
1: Baugrenze |
Festgelegte
Baugrenze |
Terrasse außerhalb
der Baugrenze |
2: E +U |
Kein Dachgeschoss |
Ausbau vom
Dachgeschoss |
3: Dachaufbauten |
Keine
Dachaufbauten |
Errichtung einer
Gaube |
Begründung des
Bauherrn:
1: „Subjekt dieses Antrags auf Befreiung ist die Terrassenüberdachung
auf der Rückseite des Gebäudes, die die festgesetzte Baugrenze überschreitet.
Beim Kauf noch nicht bekannt, wurde erst durch die Vorbereitung des
vorliegenden Bauantrages ersichtlich, dass die Terrassenüberdachung
baurechtlich nicht legal errichtet wurde. Ein Rückbau wäre mit einem sehr hohen
Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden, da die Überdachung konstruktiv mit dem
Wohngebäude in Zusammenhang steht. Es würde sich nichts an der Straßenflucht
ändern, denn die Überdachung ist auf der Straße abgewandten Seite.“
2+3: „Aufgrund der im Vergleich flachen Dachneigung handelt es sich
beim geplanten Ausbau des Dachgeschosses nicht um ein Vollgeschoss. Vor dem
Hintergrund und mit Blick auf die oben genannten Festsetzungen von der befreit
werden soll, erscheint es aus heutiger Sicht nicht mehr sinnvoll und auch
baulich nicht mehr notwendig den Dachraum unausgebaut und unbewohnt zu lassen.
Das Vorhaben hat zum Ziel das Potential der vorhandenen Baumasse in einem
verträglichen und sinnvollen Rahmen auszuschöpfen und zu nutzen - auch auf lange
Sicht.“
Überprüfung der Erschließung:
|
gesichert |
nicht gesichert |
nicht erforderlich |
Wegemäßige
Erschließung |
☒ |
☐ |
☐ |
Abwasserbeseitigung |
☒ |
☐ |
☐ |
Wasserversorgung |
☒ |
☐ |
☐ |
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Befreiungen wurden bereits mehrfach in diesem Bebauungsplan erteilt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können die Befreiungen erteilt werden, da diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Abweichungen sind auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit dem öffentlichen Belangen vereinbar.
Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Dachausbau, Errichten einer Gaube und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1451/13, Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen hinsichtlich Baugrenze, Dachaufbauten und Ausbau des Dachgeschosses erteilt.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0