Ersatzbeschaffung Mobiliar Grundschule Unterleinleiter – Vergabe

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Ersatzbeschaffung Mobiliar der Grundschule Unterleinleiter an die Fa. ASS Einrichtungssysteme GmbH in Höhe von 7.308,58 € zu vergeben.

 

 

Pachtanfrage für eine Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl. Nr. 340/2, Gem. Unterleinleiter

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Pachtvertrages für eine Teilfläche (Größe 41,07 m²) des gemeindlichen Flurstückes 340/2 Gem. Unterleinleiter für die Dauer von einem Jahr (inkl. möglicher jährlicher Verlängerung um ein weiteres Jahr) zu einem jährlichen Pachtpreis von 42,30 Euro zu. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Pachtvertrag mit dem Antragssteller abzuschließen. Die Nutzbarkeit des Gehweges durch die Öffentlichkeit muss gewährleistet sein.

 

 

Pachtanfrage für Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Fl. Nr. 694/5 Gem. Unterleinleiter

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat stimmt einer Verpachtung an den Antragssteller zu. Die Verwaltung wird beauftragt einen Pachtvertrag (Laufzeit ein Jahr inkl. möglicher Verlängerung um jeweils ein Jahr) zu einem jährlichen Pachtpreis von 66,95 Euro abzuschließen.

 

 

Pachtanfrage für das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 521/15 Gem. Unterleinleiter

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat stimmt einer Verpachtung an den Antragssteller zu. Die Verwaltung wird beauftragt einen Pachtvertrag (Laufzeit ein Jahr inkl. möglicher Verlängerung um jeweils ein Jahr) zu einem jährlichen Pachtpreis von 272,44 € abzuschließen. Der Zugang zu rückwärtig liegenden Grundstücken sowie zur Erhaltung des Baumbestandes ist durch eine entsprechende Regelung im Pachtvertrag sicherzustellen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, das geplante Gewächshaus im Rahmen der isolierten Befreiung an geeigneter Stelle zu genehmigen.

 

 

Dingliche Sicherung einer privaten Leitungsverlegung auf dem Gemeindegrundstück mit der Fl. Nr. 1382/3 Gem. Dürrbrunn

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat stimmt der Verlegung der privaten Heizleitung auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Fl. Nr. 1382/3 der Gemarkung Dürrbrunn zu. Hierfür soll im Grundbuch eine entsprechende Dienstbarkeit eingetragen werden. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Antragsteller vollständig zu übernehmen.

Die Verlegung der Leitung, auf dem zuvor genannten Flurstück, ist vorab mit der Gemeinde Unterleinleiter, den Stadtwerken Ebermannstadt und dem Markt Heiligenstadt abzustimmen. Die Baumaßnahme muss von einer Fachfirma ausgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertragsentwurf von einem Notariat anfertigen zu lassen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.