Beschluss über die Vorkaufsrechtverzichtserklärung und Löschungsbewilligung vertraglicher Vorkaufsrechte - Fl. Nrn. 1, 3, 4, 6, 7 und 13/6 Gem. Unterleinleiter

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die im Grundbuch eingetragenen vertraglichen Vorkaufsrechte (lfd. Nr. 5 und 9, Blatt 1105 des Grundbuchs von Unterleinleiter) auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1, 3, 4, 6, 7 und 13/6 der Gemarkung Unterleinleiter nicht auszuüben. Der entsprechenden Löschung der Vorkaufsrechte im Grundbuch wird zugestimmt. Ggf. entstehende Mehrkosten für die Eintragung der Vorkaufsrechte zugunsten der Gemeinde Unterleinleiter übernimmt der Käufer.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bescheinigungen dem zuständigen Notariat auszustellen.