Ausgangslage:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Ebermannstadt vom 11.08.2021 wurde die Aufstellung als auch die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark-Poxstall“ beschlossen. In diesem Zuge wurde die Gemeinde Unterleinleiter um Stellungnahme gebeten.

 

Sachverhalt:

Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 580, 581, 599, 610, 611, 612, 612/1 und 613 der Gem. Neuses ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant.

 

Alle Flurstücke befinden sich im sog. Außenbereich nach § 35 BauGB. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Anlage zu schaffen, muss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

 

Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ca. 19,5 ha.

 

Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) stellt für die o.g. Grundstücke landwirtschaftliche Flächen dar. Die Änderung des FNP wird im aktuell laufenden Änderungsverfahrens umgesetzt.

 

Landschaftsplanerische Eignung der beplanten Fläche:

Die Fläche liegt im günstig eingestuften Bereich, da hier eine Vorbelastung mit der 110 kV Leitung besteht und die Fläche aufgrund der Randlage zum Wald kaum einsehbar ist.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist zu erwarten, dass durch den Bebauungsplan die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor. Es bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark-Poxstall“ der Stadt Ebermannstadt mit Stand vom 09.08.2021 stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0