Sitzung: 30.09.2021 2021/GR/108
Ausgangslage:
Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz an Schulen gibt es seit dem Auftreten der Pandemie eine intensive Debatte über die Lüftung sowie den Einsatz von technischen Lüftungsanlagen an Schulen.
Dabei geht es um
1. das Aufstellen
mobiler Luftreinigungsgeräte
2. den Einbau fest
installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen
Seitens des Freistaates Bayern und des Bundes wurden
folgende Förderungen für diese ergänzenden Maßnahmen zum infektionsgerechten
Lüften in Schulen aufgelegt:
1.
Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage (FILS-R-N) – Freistaat
Bayern
Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden.
Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.
Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €. Dies gilt auch bei der Beschaffung mehrerer Geräte pro Raum.
Die Förderanträge sind bis zum 31.12.2021 zu stellen.
2. Bundesförderung Corona-gerechte stationäre
raumlufttechnischen Anlagen - Einbau (Neueinbau) von stationären RLT-Anlagen in
Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.
Seit dem 20. Oktober 2020 werden durch den Bund Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet.
Fördergegenstand sind stationäre Neuanlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden. Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst. In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Dabei werden nur Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 € pro Standort.
Der Förderantrag ist bis zum 31.12.20201 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.
Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte - Information
Die Kommunen wurden durch das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus darüber informiert, dass die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte im Schuljahr 2021/2022 durch eine Neuauflage des Förderprogramms erneut unterstützt werden. Dahinter steht das politische, wenngleich für die Träger rechtlich nicht verpflichtende Ziel, dass zum Schulstart im September 2021 für alle Klassen technisch adäquate Lüftungs- bzw. Luftreinigungsanlagen bzw. -geräte durch die zuständigen Träger beschafft werden können.
Wirkung mobiler Luftreinigungsgeräte
Grundsätzlich
ist festzustellen, dass der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht die
Zufuhr von Frischluft durch geöffnete Fenster kompensiert. Die Einhaltung der
sog. AHA-Regeln, insbesondere das Maskentragen kann in der aktuellen
Pandemielage ebenso nicht durch entsprechende Geräte ersetzt werden. In der
aktuellen Pandemielage sind die geltenden Hygienemaßnahmen unverändert
fortzusetzen und zwingend notwendig.
Anforderungen für mobile Luftreinigungsgeräte
Fördergegenstand sind insbesondere mobile Luftreinigungsgeräte. Diese müssen mit
- Filtertechnologie,
- UV-C-Technologie,
- Ionisations- und Plasmatechnologie oder
- Kombinationen aus diesen Technologien
arbeiten.
Andere Technologien sind nicht förderfähig.
Für alle Technologien ist unter Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) der Aufstellungsort im Raum sorgfältig zu planen und umzusetzen. Bei der Beschaffung wird generell empfohlen, eine Fachfirma beizuziehen, die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen- und Fachräume prüft und bestätigt. Zu gewährleisten sind folgende technische Standards:
- Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von
der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein.
- Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen
Luftdurchsatz des
Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.
- Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch
das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das
Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als
gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
- Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb
mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar sein.
Die Geräte müssen eine Betriebsstufe aufweisen, in der ein Schalldruckpegel von
40 dB(A) nicht überschritten wird.
-
Die
betriebenen Geräte sind – in Abhängigkeit von den Anforderungen der verwendeten
Technologie – regelmäßig und fachkundig zu warten.
-
Vor- und Nachteile mobiler Luftreinigungsgeräte
Mobile Luftreinigungsgeräte haben Vor- und Nachteile.
Vorteile
- Reduzierung der Viren- und Bakterienlast
- Relativ kurzfristig einsetzbar
- Ohne bauliche Maßnahmen einsetzbar
(„steckerfertig“)
- Mobil einsetzbar
Nachteile:
- kein Luftaustausch im Sinne einer
CO²-Reduzierung in der Luft
- Geräuschentwicklung
- Beeinträchtigung in der Nähe sitzender
Schülerinnen und Schüler durch Zugluftentwicklung
- schlechte Umweltbilanz durch hohen
Stromverbrauch
- Gefahr: dass beim Einsatz mobiler
Luftreinigungsgeräte, auf das notwendige regelmäßige Lüften oder gar das Tragen
von Masken verzichtet wird
Mögliche Finanzierung
Annahme: 5-facher Luftwechsel je Raum, ca. 1000 m³/h Umluftfiltrierung
Kosten je Raum ca. 5.000,- €
Höchstförderbetrag je Raum: 1.750,- €
Stellungnahme des Deutschen Städtetages
Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 eine Positionierung zu dem Thema beschlossen. Auf dieser Grundlage nimmt der Deutsche Städtetag zu der Thematik wie folgt Stellung:
- „Die regelmäßige Lüftung von Klassenräumen ist zentraler
Bestandteil der Hygienekonzepte zum Infektionsschutz an den Schulen. Dabei
stellt die Frischlüftung (Stoß/Querlüftung) neben der unverändert
notwendigen Beachtung der AHA-Regeln, insbesondere des Maskentragens, das
beste und wirksamste Mittel gegen Aerosole in Klassenräumen dar. Der
Einsatz von technischen Luftreinigungsgeräten bzw. Lüftungsanlagen kann
die Frischlüftung keinesfalls ersetzen. Darin stimmen alle vorliegenden
Studien überein.
- In Räumen, in denen ein
Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch
raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird, ist der Einsatz von mobilen
Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 1. Kriterien für
gute Lüftungsmöglichkeiten finden sich nach Einschätzung des UBA in den
Schulbaurichtlinien der Länder, sofern es in den einzelnen Ländern
entsprechende Richtlinien gibt. Laut Innenraumlufthygiene-Kommission beim
UBA können CO²-Ampeln
als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine
CO²-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm
(0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch
ausreichenden Luftwechsel an.“
„Zusammenfassung
Der regelmäßigen und sachgerechten Lüftung von Klassenräumen kommt eine
zentrale Funktion beim Infektionsschutz und darüber hinaus für die Luftqualität
in Schulen insgesamt zu. Dabei ist die Frischlüftung, wenn sie richtig und
regelmäßig durchgeführt wird, in der weit überwiegenden Zahl der Räume möglich
und wirksam. Dass es dabei insbesondere in den kalten Monaten mitunter zu
Beeinträchtigungen kommen kann, ist hinzunehmen. Mobile Luftreinigungsgeräte
mit definierten Leistungsstandards können in schlecht belüfteten Räumen
ergänzend zum Einsatz kommen. Sie ersetzen die Zufuhr von Frischluft durch
geöffnete Fenster allerdings keinesfalls. Die Einhaltung der sog. AHA-Regeln,
insbesondere das Maskentragen kann in der aktuellen Pandemielage nicht durch
entsprechende Geräte ersetzt werden. Die nachhaltigste Lösung dürften
RLT-Anlagen in Schulen sein. Hierüber ist eine Grundsatzentscheidung der Länder
sowie eine Verständigung mit den Kommunen über deren Finanzierung notwendig.
Der Bund sollte dabei einbezogen werden.
Insgesamt muss die gegenwärtig aufgeregte und vor allem durch Emotionen
bestimmte Diskussion gerade für das Wohl und die Gesundheit von Kindern,
Lehrkräften und pädagogischen Personal dringend versachlicht werden. Es sind
jetzt Entscheidungen notwendig, die nicht nur kurzfristig über die aktuelle
Pandemie helfen, sondern gleichzeitig langfristig nachhaltige Ansätze liefern.“
Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Einbau fest installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen - Information
Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für
stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für
Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet.
Wirkung
Gefördert wird der
Neueinbau stationärer RLT-Anlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb
mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit
Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben
werden. Beim Einsatz von Anlagen mit einem Umluftanteil von mehr als 5 %
ist die Umluft über infektionsschutzgerechte Filterstufen zu reinigen oder
durch eine zugelassene Technologie zu desinfizieren.
Vor- und Nachteile raumtechnischer (RLT) Anlagen
Raumtechnische (RLT) Anlagen haben Vor- und Nachteile.
Vorteile
- Frischluftaustausch ist gewährleistet, somit
kaum manuelles Lüften notwendig
- Filter sorgen für eine Minderung der
Viren-Konzentration
- Einsatz einer Wärmerückgewinnung möglich
- Langfristige Nutzen
Nachteile:
- Zeitintensivere Umsetzung, längere
Lieferzeiten der Einbaugeräte
- Erhöhter Planungs- und Koordinierungsaufwand
- Bauliche Zusatzarbeiten notwendig
Mögliche Finanzierung
Annahme:
- Montage an Decken oder Wänden in
Klassenzimmern,
- Mindestluftwechsel 25 m³/h und Schüler, bei
Ansatz
von 25 Schülern ca. 625 m³/h
Kosten je Raum ca. 21.500,- €
BAFA Förderung 80%
Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Weiteres Vorgehen
Die gegenwärtig aufgeregte und vor allem durch Emotionen bestimmte Diskussion gerade für das Wohl und die Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und pädagogischem Personal sollte dringend versachlicht werden. Es sind jetzt Entscheidungen notwendig, die nicht nur kurzfristig über die aktuelle Pandemie helfen, sondern gleichzeitig langfristig nachhaltige Ansätze liefern.
Die Verwaltung schließt sich der Position des Deutschen Städtetages an und schlägt folgende Vorgehensweise vor:
Mobile
Raumlüftungsanlagen
-
Räume der Kategorie 1. nach UBA
„In
Räumen, in denen ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und
Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird, ist der
Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 1.
Kriterien für gute Lüftungsmöglichkeiten finden sich nach Einschätzung des UBA
in den Schulbaurichtlinien der Länder, sofern es in den einzelnen Ländern
entsprechende Richtlinien gibt. Laut Innenraumlufthygiene-Kommission beim UBA
können CO²-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte
Lüftung dienen. Eine CO²-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm
(0,1 Vol-%) zeigt unter 1. normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden
Luftwechsel an.“
Vorgehensweise: Für Räume der Kategorie 1 werden keine mobilen Raumlüftungsanlagen beschafft. CO2 Ampeln sind, soweit noch nicht vorhanden, vorzusehen.
-
Räume der Kategorie 2. nach UBA
„Kann eine
ausreichende Belüftung nicht eingehalten werden oder sind die innere
Wärmelasten besonders hoch, wird eine künstliche Be- und Entlüftung empfohlen.
In diesen Fällen von schlecht belüftbaren Räumen kann der Einsatz von mobilen
Luftreinigungsgeräten als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein. Das UBA
klassifiziert diese Räume als Kategorie 2. Diese umfasst Räume mit
eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, ohne raumlufttechnische Anlagen oder nur
kippbaren Fenstern bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt. Der Anteil
solcher Klassenräume liegt nach Erhebungen in zwei Bundesländern bei rund 15
bis 25 Prozent. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass für 75 bis 85 Prozent
aller Räume an den Schulen der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte weder
notwendig noch sinnvoll ist. Nach der technischen Einschätzung des UBA sind im
Grundsatz vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden; relevant für
den praktischen Einsatz dürften vor allem Filtertechnologien sein.“
Vorgehensweise: Schlecht zu belüftende Räume der Kategorie 2
sind zu identifizieren. Der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten als
ergänzende Maßnahme wird gewährleistet.
Da die Anschaffung zeitnah erfolgen sollte und zum aktuellen Zeitpunkt die Anzahl der ggf. notwendigen Geräte noch nicht bekannt ist, sollte die Verwaltung ermächtigt werden weitere Schritte einleiten zu dürfen.
- Ermittlung der Anzahl der notwendigen mobilen Raumlüftungsgeräte in Abstimmung mit Schulleitung
- Zur Bestimmung der Anzahl als auch der Auswahl geeigneter Lüftungsgeräte sollte das Ingenieurbüro Hölzlein beauftragt werden. Das Büro prüft aktuell bereits für die Stadt Ebermannstadt die Anschaffung von Lüftungsgeräten.
- Einreichung des Förderantrages
- Vergabe nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Abschluss eines Wartungsvertrages
- Information des Gemeinderates
Nach Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule
Unterleinleiter können alle angegebenen Räume in die Kategorie 1 eingestuft
werden, da die Räume quergelüftet werden können.
Einbau
fest installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen
Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Der Förderantrag ist bis zum 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 € pro Standort.
Der Einbau von fest installierten (RLT) Anlagen stellt grundsätzlich eine nachhaltige Lösung dar. Ein Frischluftaustausch wird gewährleistet, Filter sorgen für eine Minderung der Viren-Konzentration, der Einsatz einer Wärmerückgewinnung ist möglich.
Vorgehensweise:
Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlage) an der Grundschule ist zu prüfen. Notwendige Planungsleistungen sollten zeitnah in Auftrag gegeben werden, damit eine sachliche Einschätzung vorgenommen und bei Bedarf fristgerecht ein Förderantrag gestellt werden kann.
Die Verwaltung wird ermächtigt Planungsleistungen zu beauftragen. Dem Gemeinderat wird das Ergebnis zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt ausführlich vor. Zunächst wird auf die
Thematik „mobile Luftreinigungsgeräte“ eingegangen. Dabei wird nochmals betont,
dass die Schulleitung zusammen mit der Sekretärin die Einstufung der
vorhandenen Klassenräume in Kategorie 1 vorgenommen hat. Es wird zur Sicherheit
angedacht, die vorgenommene Einstufung der Räumlichkeiten durch ein
Ingenieurbüro überprüfen zu lassen. Auch wird deutlich darauf verwiesen, dass diese
Geräte das Lüften nicht ersetzen, sondern nur den Lüftungszyklus ein wenig
verlängern. Der Eigenanteil der Gemeinde für den Einsatz von mobilen
Luftreinigungsgeräten nach den vorgegebenen Standards betragen ca. 3.800,00 €
pro Klassenzimmer.
Im
Anschluss werden die stationären Raumlufttechnischen Anlagen (‚RLT)
thematisiert. Im Vergleich zu den mobilen Geräten kann dabei das Lüften ersetzt
werden, da ein ständiger Luftaustausch gewährleistet wird. Dabei ist die
Nachhaltigkeit gegeben, da diese Anlagen auch nach Corona eingesetzt werden
kann. Z. B. für den Abtransport von Grippe- und Erkältungsviren aus den
Klassenzimmern oder andere Viren und Bakterien, die in Zukunft drohen können.
Auf Grund der energetischen Sanierung des Schulgebäudes stellt die RLT-Anlage
eine sinnvolle Ergänzung für die Schaffung eines guten Raumklimas dar. Auch ist
zu prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die RLT-Anlagen mit einer Klimaanlage,
dies ist technisch möglich, zu erweitern. Auf Grund der 80% Förderung der
RLT-Anlagen besteht im Vergleich zur Anschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräten nur eine geringe Mehrbelastung für die Gemeinde
Unterleinleiter. Nach den Planungsvorgaben für die Schule Ebermannstadt ist die
Umsetzung bis Frühjahr 2022 möglich. Auf Grund der bestehenden
Umsetzungsperspektive spricht sich GRätin Tanja Hofmann, die gleichzeitig
Mitglied des Elternbeirates der Grundschule Unterleinleiter ist, für eine
nachhaltige Lösung und gegen die Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten aus.
Vor
der Abstimmung unterbricht der Vorsitzende die Sitzung, um die weitere
Vorgehensweise mit den Bürgermeisterkollegen zu klären.
Nach
der Unterbrechung erhält eine Bürgerin das Wort, um ihre Meinung zur Thematik
Belüftung an der Grundschule Unterleinleiter zu äußern. Der Vorsitzende bedankt
sich für die Wortmeldung und leitet ein zur Abstimmung:
Beschluss
1:
Der
Gemeinderat beschließt, mobile Luftreinigungsgeräte für die Grundschule
Unterleinleiter anzuschaffen.
Abstimmungsergebnis:
0 : 12
Beschluss 2:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag zur Prüfung des Einbaus von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlage) an der Grundschule Unterleinleiter zu vergeben. Der Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung über den Sachstand der Maßnahme in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0