Ausgangslage:

Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz an Schulen gibt es seit dem Auftreten der Pandemie eine intensive Debatte über die Lüftung sowie den Einsatz von technischen Lüftungsanlagen an Schulen.

 

Dabei geht es um

1.    das Aufstellen mobiler Luftreinigungsgeräte

2.    den Einbau fest installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen

 

Seitens des Freistaates Bayern und des Bundes wurden folgende Förderungen für diese ergänzenden Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen aufgelegt:

 

1.    Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage (FILS-R-N) – Freistaat Bayern

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden.

Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.

Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €. Dies gilt auch bei der Beschaffung mehrerer Geräte pro Raum.

Die Förderanträge sind bis zum 31.12.2021 zu stellen.

2.    Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen - Einbau (Neueinbau) von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.

Seit dem 20. Oktober 2020 werden durch den Bund Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet.

Fördergegenstand sind stationäre Neuanlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden. Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst. In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Dabei werden nur Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert.

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 € pro Standort.

Der Förderantrag ist bis zum 31.12.20201 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.

 

Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte - Information

Die Kommunen wurden durch das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus darüber informiert, dass die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte im Schuljahr 2021/2022 durch eine Neuauflage des Förderprogramms erneut unterstützt werden. Dahinter steht das politische, wenngleich für die Träger rechtlich nicht verpflichtende Ziel, dass zum Schulstart im September 2021 für alle Klassen technisch adäquate Lüftungs- bzw. Luftreinigungsanlagen bzw. -geräte durch die zuständigen Träger beschafft werden können.

 

Wirkung mobiler Luftreinigungsgeräte

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht die Zufuhr von Frischluft durch geöffnete Fenster kompensiert. Die Einhaltung der sog. AHA-Regeln, insbesondere das Maskentragen kann in der aktuellen Pandemielage ebenso nicht durch entsprechende Geräte ersetzt werden. In der aktuellen Pandemielage sind die geltenden Hygienemaßnahmen unverändert fortzusetzen und zwingend notwendig.

 

Anforderungen für mobile Luftreinigungsgeräte

Fördergegenstand sind insbesondere mobile Luftreinigungsgeräte. Diese müssen mit

-      Filtertechnologie,

-      UV-C-Technologie,

-      Ionisations- und Plasmatechnologie oder

-      Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten.

 

Andere Technologien sind nicht förderfähig.

 

Für alle Technologien ist unter Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) der Aufstellungsort im Raum sorgfältig zu planen und umzusetzen. Bei der Beschaffung wird generell empfohlen, eine Fachfirma beizuziehen, die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen- und Fachräume prüft und bestätigt. Zu gewährleisten sind folgende technische Standards:

-      Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein.

-      Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des
Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.

-      Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.

-      Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar sein. Die Geräte müssen eine Betriebsstufe aufweisen, in der ein Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.

-      Die betriebenen Geräte sind – in Abhängigkeit von den Anforderungen der verwendeten Technologie – regelmäßig und fachkundig zu warten.

-       

Vor- und Nachteile mobiler Luftreinigungsgeräte

Mobile Luftreinigungsgeräte haben Vor- und Nachteile.

 

Vorteile

-      Reduzierung der Viren- und Bakterienlast

-      Relativ kurzfristig einsetzbar

-      Ohne bauliche Maßnahmen einsetzbar („steckerfertig“)

-      Mobil einsetzbar

 

Nachteile:

-      kein Luftaustausch im Sinne einer CO²-Reduzierung in der Luft

-      Geräuschentwicklung

-      Beeinträchtigung in der Nähe sitzender Schülerinnen und Schüler durch Zugluftentwicklung

-      schlechte Umweltbilanz durch hohen Stromverbrauch

-      Gefahr: dass beim Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte, auf das notwendige regelmäßige Lüften oder gar das Tragen von Masken verzichtet wird

 

Mögliche Finanzierung

Annahme: 5-facher Luftwechsel je Raum, ca. 1000 m³/h Umluftfiltrierung

Kosten je Raum ca. 5.000,- €

Höchstförderbetrag je Raum: 1.750,- €

 

Stellungnahme des Deutschen Städtetages

Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 eine Positionierung zu dem Thema beschlossen. Auf dieser Grundlage nimmt der Deutsche Städtetag zu der Thematik wie folgt Stellung:

 

  1. „Die regelmäßige Lüftung von Klassenräumen ist zentraler Bestandteil der Hygienekonzepte zum Infektionsschutz an den Schulen. Dabei stellt die Frischlüftung (Stoß/Querlüftung) neben der unverändert notwendigen Beachtung der AHA-Regeln, insbesondere des Maskentragens, das beste und wirksamste Mittel gegen Aerosole in Klassenräumen dar. Der Einsatz von technischen Luftreinigungsgeräten bzw. Lüftungsanlagen kann die Frischlüftung keinesfalls ersetzen. Darin stimmen alle vorliegenden Studien überein.

 

  1. In Räumen, in denen ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird, ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 1. Kriterien für gute Lüftungsmöglichkeiten finden sich nach Einschätzung des UBA in den Schulbaurichtlinien der Länder, sofern es in den einzelnen Ländern entsprechende Richtlinien gibt. Laut Innenraumlufthygiene-Kommission beim UBA können CO²-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO²-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an.“

 

„Zusammenfassung

Der regelmäßigen und sachgerechten Lüftung von Klassenräumen kommt eine zentrale Funktion beim Infektionsschutz und darüber hinaus für die Luftqualität in Schulen insgesamt zu. Dabei ist die Frischlüftung, wenn sie richtig und regelmäßig durchgeführt wird, in der weit überwiegenden Zahl der Räume möglich und wirksam. Dass es dabei insbesondere in den kalten Monaten mitunter zu Beeinträchtigungen kommen kann, ist hinzunehmen. Mobile Luftreinigungsgeräte mit definierten Leistungsstandards können in schlecht belüfteten Räumen ergänzend zum Einsatz kommen. Sie ersetzen die Zufuhr von Frischluft durch geöffnete Fenster allerdings keinesfalls. Die Einhaltung der sog. AHA-Regeln, insbesondere das Maskentragen kann in der aktuellen Pandemielage nicht durch entsprechende Geräte ersetzt werden. Die nachhaltigste Lösung dürften RLT-Anlagen in Schulen sein. Hierüber ist eine Grundsatzentscheidung der Länder sowie eine Verständigung mit den Kommunen über deren Finanzierung notwendig. Der Bund sollte dabei einbezogen werden.

 

Insgesamt muss die gegenwärtig aufgeregte und vor allem durch Emotionen bestimmte Diskussion gerade für das Wohl und die Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und pädagogischen Personal dringend versachlicht werden. Es sind jetzt Entscheidungen notwendig, die nicht nur kurzfristig über die aktuelle Pandemie helfen, sondern gleichzeitig langfristig nachhaltige Ansätze liefern.“

 

Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

 

Einbau fest installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen - Information

Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet.

 

Wirkung

Gefördert wird der Neueinbau stationärer RLT-Anlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden. Beim Einsatz von Anlagen mit einem Umluftanteil von mehr als 5 %
ist die Umluft über infektionsschutzgerechte Filterstufen zu reinigen oder durch eine zugelassene Technologie zu desinfizieren.

 

Vor- und Nachteile raumtechnischer (RLT) Anlagen

Raumtechnische (RLT) Anlagen haben Vor- und Nachteile.

 

Vorteile

-      Frischluftaustausch ist gewährleistet, somit kaum manuelles Lüften notwendig

-      Filter sorgen für eine Minderung der Viren-Konzentration

-      Einsatz einer Wärmerückgewinnung möglich

-      Langfristige Nutzen

 

Nachteile:

-      Zeitintensivere Umsetzung, längere Lieferzeiten der Einbaugeräte

-      Erhöhter Planungs- und Koordinierungsaufwand

-      Bauliche Zusatzarbeiten notwendig

 

Mögliche Finanzierung

Annahme:

-      Montage an Decken oder Wänden in Klassenzimmern,

-      Mindestluftwechsel 25 m³/h und Schüler, bei Ansatz

von 25 Schülern ca. 625 m³/h

 

Kosten je Raum ca. 21.500,- €

BAFA Förderung 80%

 

Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Weiteres Vorgehen

Die gegenwärtig aufgeregte und vor allem durch Emotionen bestimmte Diskussion gerade für das Wohl und die Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und pädagogischem Personal sollte dringend versachlicht werden. Es sind jetzt Entscheidungen notwendig, die nicht nur kurzfristig über die aktuelle Pandemie helfen, sondern gleichzeitig langfristig nachhaltige Ansätze liefern.

 

Die Verwaltung schließt sich der Position des Deutschen Städtetages an und schlägt folgende Vorgehensweise vor:

 

Mobile Raumlüftungsanlagen

-          Räume der Kategorie 1. nach UBA

„In Räumen, in denen ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird, ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 1. Kriterien für gute Lüftungsmöglichkeiten finden sich nach Einschätzung des UBA in den Schulbaurichtlinien der Länder, sofern es in den einzelnen Ländern entsprechende Richtlinien gibt. Laut Innenraumlufthygiene-Kommission beim UBA können CO²-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO²-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter 1. normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an.“

 

Vorgehensweise: Für Räume der Kategorie 1 werden keine mobilen Raumlüftungsanlagen beschafft. CO2 Ampeln sind, soweit noch nicht vorhanden, vorzusehen.

 

-          Räume der Kategorie 2. nach UBA

„Kann eine ausreichende Belüftung nicht eingehalten werden oder sind die innere Wärmelasten besonders hoch, wird eine künstliche Be- und Entlüftung empfohlen. In diesen Fällen von schlecht belüftbaren Räumen kann der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein. Das UBA klassifiziert diese Räume als Kategorie 2. Diese umfasst Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, ohne raumlufttechnische Anlagen oder nur kippbaren Fenstern bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt. Der Anteil solcher Klassenräume liegt nach Erhebungen in zwei Bundesländern bei rund 15 bis 25 Prozent. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass für 75 bis 85 Prozent aller Räume an den Schulen der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte weder notwendig noch sinnvoll ist. Nach der technischen Einschätzung des UBA sind im Grundsatz vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden; relevant für den praktischen Einsatz dürften vor allem Filtertechnologien sein.“

 

Vorgehensweise: Schlecht zu belüftende Räume der Kategorie 2 sind zu identifizieren. Der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten als ergänzende Maßnahme wird gewährleistet.

 

Da die Anschaffung zeitnah erfolgen sollte und zum aktuellen Zeitpunkt die Anzahl der ggf. notwendigen Geräte noch nicht bekannt ist, sollte die Verwaltung ermächtigt werden weitere Schritte einleiten zu dürfen.

 

-          Ermittlung der Anzahl der notwendigen mobilen Raumlüftungsgeräte in Abstimmung mit Schulleitung

-          Zur Bestimmung der Anzahl als auch der Auswahl geeigneter Lüftungsgeräte sollte das Ingenieurbüro Hölzlein beauftragt werden. Das Büro prüft aktuell bereits für die Stadt Ebermannstadt die Anschaffung von Lüftungsgeräten.

-          Einreichung des Förderantrages

-          Vergabe nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

-          Abschluss eines Wartungsvertrages

-          Information des Gemeinderates

 

Nach Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule Unterleinleiter können alle angegebenen Räume in die Kategorie 1 eingestuft werden, da die Räume quergelüftet werden können.

 

 

Einbau fest installierter raumlufttechnischer (RLT) Anlagen

Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Der Förderantrag ist bis zum 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 € pro Standort.

Der Einbau von fest installierten (RLT) Anlagen stellt grundsätzlich eine nachhaltige Lösung dar. Ein Frischluftaustausch wird gewährleistet, Filter sorgen für eine Minderung der Viren-Konzentration, der Einsatz einer Wärmerückgewinnung ist möglich.

 

Vorgehensweise:

Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlage) an der Grundschule ist zu prüfen. Notwendige Planungsleistungen sollten zeitnah in Auftrag gegeben werden, damit eine sachliche Einschätzung vorgenommen und bei Bedarf fristgerecht ein Förderantrag gestellt werden kann.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt Planungsleistungen zu beauftragen. Dem Gemeinderat wird das Ergebnis zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt ausführlich vor. Zunächst wird auf die Thematik „mobile Luftreinigungsgeräte“ eingegangen. Dabei wird nochmals betont, dass die Schulleitung zusammen mit der Sekretärin die Einstufung der vorhandenen Klassenräume in Kategorie 1 vorgenommen hat. Es wird zur Sicherheit angedacht, die vorgenommene Einstufung der Räumlichkeiten durch ein Ingenieurbüro überprüfen zu lassen. Auch wird deutlich darauf verwiesen, dass diese Geräte das Lüften nicht ersetzen, sondern nur den Lüftungszyklus ein wenig verlängern. Der Eigenanteil der Gemeinde für den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nach den vorgegebenen Standards betragen ca. 3.800,00 € pro Klassenzimmer.

 

Im Anschluss werden die stationären Raumlufttechnischen Anlagen (‚RLT) thematisiert. Im Vergleich zu den mobilen Geräten kann dabei das Lüften ersetzt werden, da ein ständiger Luftaustausch gewährleistet wird. Dabei ist die Nachhaltigkeit gegeben, da diese Anlagen auch nach Corona eingesetzt werden kann. Z. B. für den Abtransport von Grippe- und Erkältungsviren aus den Klassenzimmern oder andere Viren und Bakterien, die in Zukunft drohen können. Auf Grund der energetischen Sanierung des Schulgebäudes stellt die RLT-Anlage eine sinnvolle Ergänzung für die Schaffung eines guten Raumklimas dar. Auch ist zu prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die RLT-Anlagen mit einer Klimaanlage, dies ist technisch möglich, zu erweitern. Auf Grund der 80% Förderung der RLT-Anlagen besteht im Vergleich zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten nur eine geringe Mehrbelastung für die Gemeinde Unterleinleiter. Nach den Planungsvorgaben für die Schule Ebermannstadt ist die Umsetzung bis Frühjahr 2022 möglich. Auf Grund der bestehenden Umsetzungsperspektive spricht sich GRätin Tanja Hofmann, die gleichzeitig Mitglied des Elternbeirates der Grundschule Unterleinleiter ist, für eine nachhaltige Lösung und gegen die Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten aus.

 

Vor der Abstimmung unterbricht der Vorsitzende die Sitzung, um die weitere Vorgehensweise mit den Bürgermeisterkollegen zu klären.

 

Nach der Unterbrechung erhält eine Bürgerin das Wort, um ihre Meinung zur Thematik Belüftung an der Grundschule Unterleinleiter zu äußern. Der Vorsitzende bedankt sich für die Wortmeldung und leitet ein zur Abstimmung:

 

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt, mobile Luftreinigungsgeräte für die Grundschule Unterleinleiter anzuschaffen.

 

Abstimmungsergebnis: 0 : 12

 

Beschluss 2:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag zur Prüfung des Einbaus von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlage) an der Grundschule Unterleinleiter zu vergeben. Der Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung über den Sachstand der Maßnahme in Kenntnis zu setzen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0