Sachverhalt:

In der Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 06.08.2021 wurde die Verwaltung ermächtigt, die notwendige Anzahl mobiler Luftreinigungsgeräte nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anzuschaffen.

 

In Absprache mit der Schulleitung sollen 11 Fachräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden. Damit der Luftaustausch in diesen Räumlichkeiten nach den Vorgaben der Zuwendungsrichtlinien erfüllt wird, ist die Anschaffungen von 16 mobilen Luftreinigungsgeräten notwendig.

 

Im Rahmen der beschränken Ausschreibung wurden 18 Handwerksbetriebe aufgefordert, ein Angebot einzureichen. 6 Firmen sind der Aufforderung gefolgt. Die Submission und Wertung erfolgte durch das Ingenieurbüro Hölzlein. Folgende Angebote liegen vor:

 

  1. Fa. Hopf, Bayreuth                    brutto 36.711,93 €
  2. Fa. Lechner, Walsdorf                brutto 39.259,10 €
  3. Fa. Müller, Schlammersdorf       brutto 39.505,20 €
  4. Fa. Knab, Bayreuth                   brutto 48.383,53 €
  5. Fa. Hattel+Müller, Heiligenstadt  brutto 51.713,21 €
  6. Fa. Schlenck, Bayreuth              brutto 51.715,11 €

 

Die Angebote umfassen 16 Luftreinigungsgeräte einschl. Lieferung, Aufstellung und Ersatzfilter.

 

Der Zuwendungsantrag wurde am 28.09.2021 gestellt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn liegt vor. Die Vergabe erfolgt zeitnah.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Herr Hölzlein vom Ingenieurbüro Hölzlein stellt anhand einer Präsentation die geplante Ausstattung der Klassenzimmer mit lüftungstechnischen Anlagen (mobil/stationär) vor. Grundlage hierfür bilden die Grundsatzbeschlüsse der Schulverbandsversammlung vom 6. August 2021. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Im Rahmen der Aussprache ergeben sich folgende Fragen:

 

Die vorgeschlagenen mobilen Geräte können laut Datenblatt einen Geräuschpegel von maximal 60 dB (A) erzeugen. Ist das nicht zu laut?

Antwort Herr Hölzlein: Nach der Förderrichtlinie dürfen die Geräte mit maximal 40 dB (A) laufen. Die Geräte wurden so ausgewählt, dass dieser Wert bei normalem Betrieb – gemessen an den Raumgrößen – nicht überschritten wird. Bei dem anzunehmenden Luftvolumen können die Geräte so reguliert werden, dass die 40 dB (A) nicht überschritten werden und trotzdem ein ausreichender Luftaustausch stattfindet.

 

Sind Erfahrungswerte aus Schulen im näheren Umkreis bekannt bzw. gibt es Rückmeldungen der Nutzer?

Antwort Herr Hölzlein: Die Reaktionen sind sehr unterschiedlich. Schlussfolgerungen auf Art und Umfang der Lüftung lassen sich daraus nicht ziehen.

 

Wer übernimmt die Wartung der Geräte?

Antwort Herr Hölzlein: Der Hausmeister sollte regelmäßig den Filter der Lüftungsgeräte wechseln, wenn dies angezeigt wird. Für die Klimageräte muss eine Firma beauftragt werden. Hier fallen etwa 1.500 Euro Wartungskosten jährlich an.

 

Wann ist der Einbau geplant bzw. gibt es Vorgaben durch den Fördergeber?

Antwort Herr Hölzlein: Ein Zeitpunkt ist nicht vorgegeben. Der Einbau ist im Herbst 2022 geplant.

 

Warum investiert der Schulverband in stationäre Geräte und stattet nicht alles mit mobilen Geräten aus?

Antwort Herr Hölzlein: Bei mobilen Lüftungsgeräten fallen vergleichsweise höhere Folgekosten an. Zudem ist beim Einsatz von mobilen Geräten nach wie vor das Lüften der Klassenzimmer notwendig – auch im Winter. Dadurch entweicht unnötig viel Wärmeenergie. 

 

Im Hinblick auf den zu erwartenden Energieverbrauch appelliert ein Verbandsrat zukünftig über eine PV-Anlage die Eigenversorgung zu realisieren.  

 

Dies dient der Schulverbandsversammlung zur Kenntnis.