In der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2021 wurde beschlossen, dass zur Verbesserung der Raumluft in den Klassenzimmern der Grundschule Unterleinleiter keine mobilen Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlage) an der Grundschule Unterleinleiter zu prüfen. Architekt Schmidt hat zusammen mit dem Ingenieurbüro Müller 2 Varianten ausgearbeitet. Beide Varianten wurden bereits der Schulleitung und dem Bürgermeister vorgestellt. Bei Variante 1 handelt es sich um ein Wandgerät und bei Variante 2 um ein Standgerät.

 

Schulleitung und Bürgermeister haben sich für die Variante Wandgeräte ausgesprochen.

 

Bei dem Wandgerät handelt es sich um eine dezentrale Lüftungsanlage mit eingebauter Wärmerückgewinnung. Dabei sind 2 Wanddurchbrüche notwendig, um die Abluft nach außen und die Zuluft nach innen zu transportieren. Die Wandgeräte haben eine sehr geringe Geräuschentwicklung. Aufgrund der elektronischen Steuergeräte, können individuelle Regelungen vorgenommen werden. Es ist geplant, alle 4 Klassenräume mit diesen raumlufttechnischen Wandgeräten auszustatten. Die Kosten betragen pro Klassenzimmer ca. 20.000,00 €. Der Einbau wird mit 80 % gefördert. Nach Abzug der Förderung beträgt der Eigenanteil der Gemeinde für den Einbau der RLT-Anlage in den 4 Klassenzimmern ca. 16.000,00 €.

 

Aufgrund der Ausrichtung des Schulgebäudes ist lt. Aussage von Architekt Schmidt eine zusätzliche Klimatisierung der Klassenräume nicht notwendig.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Uwe Knoll merkt an, dass aus der Beschlussvorlage nicht hervorgeht, ob die raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) um eine Klimaanlage erweitert werden könnten.

 

Kämmer Wolfgang Krippel antwortet, dass eine Nachrüstung möglich wäre.

 

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat beschließt, die 4 Klassenzimmer der Grundschule Unterleinleiter mit stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) auszustatten.

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, den notwendigen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

3.    Architekt Hartmut Schmidt wird für die Durchführung und Betreuung der Maßnahme beauftragt.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0