Sitzung: 28.10.2021 2021/GR/109
Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 548, Gem. Unterleinleiter das Gasthaus umzubauen und zu sanieren sowie 4 Wohneinheiten zu errichten. Die benötigten Stellplätze werden zum Teil auf dem Baugrundstück und dem gemeindlichen Nachbargrundstück nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit:
☐ |
Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) |
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☐ |
Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB) |
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☒ |
Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) |
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☐ |
Außenbereich (§ 35 BauGB) |
privilegiert
☐ ja
☐ nein |
Überprüfung der Erschließung:
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gesichert |
nicht gesichert |
nicht erforderlich |
Wegemäßige Erschließung |
☒ |
☐ |
☐ |
Abwasserbeseitigung |
☒ |
☐ |
☐ |
Wasserversorgung |
☒ |
☐ |
☐ |
Stellungnahme der
Verwaltung:
Durch die Sanierung
und den Anbau sollen die Gasträume moderner und heller erscheinen. Zudem werden
insgesamt 4 Wohneinheiten geschaffen. Das Ortsbild wird durch den Anbau nicht
beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist
somit städtebaulich vertretbar.
Laut Auskunft des
Bauherren soll das Untergeschoss des Gebäudes nicht für eine Vereinsnutzung
herangezogen werden. Folglich würden 5 Stellplätze weniger benötigt werden. Die
Baupläne werden entsprechend angepasst.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Eine
Zuhörerin bittet um das Wort und fragt nach, wie sich eine Baugenehmigung auf
ein bestehendes Leitungsrecht auswirkt und ob der möglicherweise zunehmende
Anlieferungsverkehr berücksichtigt wird.
Der
Vorsitzende teilt mit, dass es sich bei der Thematik des Leitungsrechts um eine
privatrechtliche Angelegenheit zwischen den entsprechenden Eigentümern handelt
und die bauordnungsrechtlichen Vorgaben (darunter auch mögliche
Emissionen/Immissionen) durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde, also dem
Landratsamt Forchheim, überprüft werden.
Entsprechend dem
Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Umbau, Sanierung und Erweiterung des Gebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1958, Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB.
Die notwendigen Stellplätze sind im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Verfahrens nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0