Sachverhalt:

Das Minispielfeld befindet sich auf dem Flurstück 200 Gem. Breitenbach (Gelände Grund- und Mittelschule Ebermannstadt, siehe Luftbild). Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat sich auf Grund der Überschüsse bei der Weltmeisterschaft im Jahr 2006 deutschlandweit bei der Errichtung von über 1000 Minispielfeldern beteiligt (Einzäunung, Bande, etc.). Die Kosten für die anfallenden Grundstücksarbeiten wurden nicht übernommen.

Eine Kick-Gemeinschaft älterer Herren zwischen 40 und 80 Jahren aus Ebermannstadt stellte schriftlich den Antrag, dass Minispielfeld des Schulverbandes Ebermannstadt montags in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr zum Fußball spielen nutzen zu dürfen, solange Ihnen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Corona-Pandemie keine Turnhalle zur Verfügung steht (Hinweis: Die Kick-Gemeinschaft nutzt keine Turnhalle der Stadt oder des Schulverbandes Ebermannstadt).

Für die Benutzung des Minispielfeldes gilt die Benutzungsordnung für das Minispielfeld des Schulverbandes Ebermannstadt vom 12.05.2009 (Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 11.05.2009).

Gemäß II. Nr. 3 Abs. 1 der geltenden Benutzungsordnung sind nur Nutzungszeiten von Montag bis Donnerstag (08:00-17:00 Uhr) sowie Freitag (08:00-14:00 Uhr) möglich. Nach II. Nr. 3 Abs. 2 der geltenden Benutzungsordnung kann der Schulverband aber Ausnahmen genehmigen.

Aus obengenanntem Grund wurde der erste Antrag auf allgemeine Benutzung am Montag ab 17:00 Uhr seitens der Verwaltung mit Zitat aus der geltenden Benutzungsordnung abgelehnt.

In Folge dessen stellte die Kick-Gemeinschaft einen Antrag auf Änderung der in der Benutzungsordnung festgelegten Zeiten und die damit verbundene Erlaubnis am Montag in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr das Minispielfeld nutzen zu dürfen.


Der Antrag der Kick-Gemeinschaft wird wie folgt begründet (Zitat):

Ich begründe das Anliegen wie folgt:

Der DFB führt zu den Minispielfeldern aus:

„Für die Nutzung der DFB-Minispielfelder sind grundsätzlich keine einschränkenden Regularien vorgeschrieben. Die Spielfelder sollen allen Fußballbegeisterten öffentlich zur Verfügung stehen, unabhängig vom Alter oder einer eventuellen Vereins- oder Schulmitgliedschaft.“ (Quelle für dieses und die folgenden kursiv gedruckten Zitate: https://www.dfb.de/sportstaetten/minispielfelder/faqs/)

Die Gruppe, für die ich hier spreche, gehört zweifellos zu diesen „Fußballbegeisterten“.

Weiter heißt es:

„Grundsätzlich sind für die Nutzung der Minispielfelder keine einschränkenden Nutzungszeiten vorgeschrieben. Die jeweiligen Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, eine möglichst häufige Nutzung sicherzustellen.“

Deshalb bitten wir um eine Änderung der Nutzungszeiten: Die meisten Mitglieder unserer Kicker-Gemeinschaft sind berufstätig, so dass wir uns nicht vor 17 Uhr treffen können.

Ich bitte Sie deshalb, unserer zehnköpfigen Fußballer-Truppe bis auf weiteres die Nutzung des DFB-Minispielfelds montags (außer feiertags) von 17:00 bis 18:30 zu ermöglichen, solange uns unsere normale Spielstätte - eine Turnhalle - wegen der Corona-Regeln nicht zur Verfügung steht.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung verweist auf die bestehende Benutzungsordnung für das Minispielfeld des Schulverbandes Ebermannstadt vom 12.05.2009 (Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 11.05.2009). Demnach sind die Benutzungszeiten am Montag auf die Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr begrenzt.

Daher hat die Verwaltung auch zunächst den ersten Antrag der Kick-Gemeinschaft auf Benutzung des Minispielfeldes des Schulverbandes Ebermannstadt am Montagabend ab 17:00 Uhr abgelehnt.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass gemäß den Regeln des Deutschen Fußballbundes (DFB), die Minispielfelder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.

Auf Grund der Vielzahl der Beschwerden der Anwohner in der Vergangenheit (insbesondere Jos.-Mähringer-Straße), die hinsichtlich des Schulbetriebes (Montag bis Freitag) ohnehin einem stark erhöhten Lärmpegel durch den Schulbetrieb sowie durch den an- und abfahrenden Verkehr ausgesetzt sind, wurden die Benutzungszeiten von montags bis donnerstags für das Minispielfeld im Jahr 2009 von der Schulverbandsversammlung auf die Zeit bis 17:00 Uhr begrenzt.

Außerdem besteht bei einer Änderung der Nutzungszeiten die Gefahr, dass noch andere Gemeinschaften oder Vereine das Mini-Spielfeld auch in den Abendstunden nutzen wollen.

Aus Rücksicht auf die Anwohner und insbesondere hinsichtlich des bereits bestehenden Lärmpegels dem die Anwohner auf Grund des Schulbetriebes ausgesetzt sind, schlägt die Verwaltung vor den Antrag der Kick-Gemeinschaft auf Änderung der Benutzungszeiten für das Minispielfeld des Schulverbandes Ebermannstadt abzulehnen. Hier sollten die Interessen der Anwohner sowie die geltende Benutzungsordnung höher bewertet werden als die Grundsätze des Deutschen Fußballbundes.

Ebenso bestehen aus Sicht der Verwaltung bei gutem Wetter andere Ausweichmöglichkeiten, sodass nicht zwingend eine Nutzung des Minispielfeldes nötig ist (im Winter könnte ohnehin nicht im Freien trainiert werden). Zudem haben sich mittlerweile die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Corona-Pandemie soweit gelockert, dass wieder ein Hallentraining möglich ist.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Ein Verbandsrat möchte wissen, ob die Kick-Gemeinschaft auch vor 17 Uhr das Minispielfeld nutzen könnte?

 

Antwort der Vorsitzenden: Das Minispielfeld wird in diesem Zeitraum täglich vom Schülerzentrum genutzt. Davon abgesehen sind die Mitglieder der Kick-Gemeinschaft berufstätig und haben gerade deshalb einen Antrag auf Nutzung außerhalb der festgelegten Zeiten gestellt.

 

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung lehnt den Antrag der Kick-Gemeinschaft auf Änderung der Nutzungszeiten der bestehenden Benutzungsordnung für das Minispielfeld ab und stimmt somit einer Nutzung am Montag nach 17:00 Uhr nicht zu.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0