Sachverhalt:

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss für die Legung der Jahresrechnung. Entlastet wird die Erste Vorsitzende als Leiterin der Verwaltung durch die Gemeinschaftsversammlung. Die erste Vorsitzende kann daher an der Beratung und Abstimmung auf Grund persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen.

 

Durch die Entlastung wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Rechnungsjahres gebilligt, erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit diese auf einer unzureichenden Mitwirkung der Verwaltung beruhen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt hat die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt geprüft. Diese wurde durch Beschluss der Gemeinschaftsversammlung in der Sitzung am 01.12.2021 festgestellt. Beanstandungen wurden nicht getroffen. Es liegen keine Gründe vor, die Entlastung zu verweigern.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, Herr Strehl, stellt folgenden Entlastungsantrag:

 

„Die von der Verwaltung gelegte Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Jahr 2020 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 26.10.2021 geprüft. Es bestehen keine Beanstandungen. Es wird daher der Antrag gestellt, die Erste Vorsitzende Christiane Meyer, als Leiterin der Verwaltung für die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu entlasten.“

 

Der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft, Herr Gebhardt verliest den Beschlussvorschlag.

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft erteilt für die Jahresrechnung 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 KommZG und Art. 10 VGemO.

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0

(Die Vorsitzende ist persönlich beteiligt und stimmt deshalb nicht ab.)