Ausgangslage:

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Ebermannstadt vom 18.10.2021 wurde die Aufstellung, die Billigung des Planentwurfs als auch die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Peunt III“ beschlossen. In diesem Zuge wurde die Gemeinde Unterleinleiter um Stellungnahme gebeten.

 

Der Grundstückseigentümer plant, auf dem brachliegenden Areal ein generationsübergreifendes Lebensquartier zu schaffen.

 

Neben einem Haus der Kinder (2-gruppige Kinderkrippe und 2-gruppiger Kindergarten) sollen u. a. ein Wohnquartier für vier Hausgemeinschaften mit stationärer Pflege und eine ambulant unterstützte Wohngemeinschaft entstehen.

 

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Teil der Stadt Ebermannstadt und ist an zwei Seiten vom Flusslauf der Wiesent umgeben (Süden und Westen). Im Osten grenzt es an das Scheunenviertel „Am Kirchenwehr“ mit der Wohnbebauung „In der Peunt“. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Am Kirchenwehr“.

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 226, 224, 224/1 und 223/6 der Gem. Ebermannstadt und hat eine Fläche von ca. 0,93 ha.

 

Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist zu erwarten, dass durch den Bebauungsplan die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der 1. Änderung des Bebauungsplans „Peunt III“ der Stadt Ebermannstadt mit Stand vom 04.10.2021 stehen keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0