Sitzung: 25.11.2021 2021/GR/110
Ausgangslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Unterleinleiter hat die Jahresrechnung der Gemeine Unterleinleiter am 20. Oktober 2021 geprüft. Es wurden dabei vier Feststellungen für das Rechnungsjahr 2020 getroffen. Diese Feststellungen werden in einem separaten Tagesordnungspunkt behandelt.
Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen) 2.540.128,31 €
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben) 2.540.128,31 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen) 428.926,25 €
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben) 428.926,25 €
Jahresergebnis:
Soll-Überschuss 188.888,33 €
Der Überschuss wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste 203.115,65 €
Haushaltseinnahmereste 53.700,00 €
Haushaltsausgabereste 352.120,69
€
Abgang Haushaltseinnahmereste 204.242,00
€
Abgang Haushaltsausgabereste 328.678,94 €
In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt: 421.879,30 €
(geplante Zuführung 160.700,00 €)
Zuführung an die allgem. Rücklage: 188.888,33 €
geplante Rücklagenzuführung 0,00 €
Geplante Rücklagenentnahme 159.900,00 €
Zuführung an Sonderrücklage Entwässerung 10.944,35 €
Tilgungsleistungen 93.880,41 €
Gewerbesteuer (Ansatz: 70.000,00 €) 82.007,47 €
Einkommensteuer (Ansatz: 700.000,00 €) 712.428,00 €
Minderausgaben Deckungsringe: 123.802,67 €
Hinweis der Kämmerei:
Der Überschuss in Höhe von 188.888,33 € ist u. a. darin begründet, dass im Verwaltungshaushalt die tatsächlichen Einnahmen um ca. 75.000,00 € und die tatsächlichen Ausgaben um ca. 120.000,00 € geringer waren, als geplant. Im Vermögenshaushalt sind investive Ausgaben nicht umgesetzt worden. Für 2020 war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 159.900,00 € eingeplant, welche aufgrund des erhöhten Zuführungsbetrages nicht notwendig war.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Kämmerer
Wolfgang Krippel stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Unterleinleiter gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0