Sachverhalt:

Die Lehrer der Musikschule Ebermannstadt unterrichten hauptsächlich an der Grund- und Mittelschule. Der Schulverband ist Einrichtungsträger und erhebt für die Nutzung der schulischen Räumlichkeiten keine Nutzungsgebühren. Aufgrund des Raumbedarfs der Schule und des Schülerzentrums wurde ein „Umzug“ notwendig. Die Musikschule nutzt seit 2019 den Veranstaltungssaal am Hasenberg für Musical- und Gesangsunterricht, weil an der Grund- und Mittelschule keine Raumkapazitäten (mehr) für diese Angebote vorhanden sind. Der Veranstaltungssaal am Hasenberg ist allerdings eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt, für deren Benutzung Gebühren zu entrichten sind. 

 

Punkt 5.1 der Benutzungsordnung legt fest:

„Das Entgelt beträgt für ortsansässige Vereine und Institutionen 15 Euro pro Stunde, für auswärtige Vereine und Institutionen 18 Euro pro Stunde.“

 

Die Musikschule nutzt den Veranstaltungssaal 6 Stunden pro Woche. Gemäß der Benutzungsordnung ist somit eine Gebühr von 90 Euro pro Woche (15 €/Stunde) zu entrichten.

 

Belegungsstunden 2019:   96 h entsprechen 1.440,00 €
Belegungsstunden 2020:   165,50 h entsprechen 2.482,50 €

 

In diesem Zusammenhang beantragt die Vorsitzende des Schulverbandes einen Gebührennachlass, um das erhebliche Defizit der Musikschule abzumildern.

 

Empfehlung der Kämmerei:

Als Mitgliedsgemeinde des Schulverbandes trägt die Stadt Ebermannstadt aufgrund der Schülerverteilung zwei Drittel der ungedeckten Kosten und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt dieser Einrichtung.

 

Als wertvoller Bestandteil der lokalen Bildungslandschaft sollte das Angebot der Musikschule weiterhin gesichert werden. Daher empfiehlt die Kämmerei in diesem besonderen Fall eine Reduzierung der Gebühr von 15 € auf 10 € pro Stunde.

 

Mit der Senkung der Benutzungsgebühr auf 10 € betragen die tatsächlichen jährlichen Mindereinnahmen der Stadt unter Berücksichtigung der Minderausgaben beim Schulverband für 2019 168 € und für 2020 290 €. Der Gebührennachlass sollte als interne Musikförderung im Haushalt dargestellt und verbucht werden.

 

Mit dieser Lösung verzichtet die Stadt Ebermannstadt auf überschaubare Einnahmen und unterstützt die Bildungsarbeit außerhalb von Schule.       

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Musikschule Ebermannstadt für die Benutzung des Veranstaltungssaales Hasenberg bis auf Weiteres einen Gebührennachlass von 5 Euro pro Stunde zu gewähren. Die Regelung ist rückwirkend ab 2019 anzuwenden.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0