Sachverhalt:

Der Haushalt 2022 der Pfarrer-Norbert-Stang- und-Paul-Herbst-Stiftung schließt aufgrund der Entwurfsplanung des Kämmerers mit folgenden Zahlen.

 

Verwaltungshaushalt
Einnahmen                                                           90.900,00 €
Ausgaben                                                              90.900,00 €

 

Vermögenshaushalt                             
Einnahmen                                                           146.550,00 €
Ausgaben                                                              146.550,00 €

 

darin enthalten

Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt             16.550,00 €
Tilgungsaufwendungen                                           11.350,00 €

Deckung Soll-Fehlbetrag 2020                                   2.850,00 €
Zuführung an Allgemeine Rücklage                            2.350,00 €

 

Für die Wohnungen werden aktuell Mietzinsen von 6,48 €/m² erhoben. Bei zwei Wohneinheiten findet im Moment ein Mieterwechsel statt. Notwendige Sanierungsmaßnahmen sind im Haushalt veranschlagt.

 

Des Weiteren wurde im Jahr 2021 ein Darlehen der Stiftung abgelöst. Mit den eingesparten Zins- und Tilgungsraten kann das 2. Darlehen umgeschuldet werden. Diese Umschuldung war bereits für 2021 eingeplant, wurde aber nicht umgesetzt. Die Ablösung ist nach aktuellem Stand für den Stichtag (31.08.2022) geplant.

 

Dieses Darlehen wird mit einer Wohnraumförderung bezuschusst. Dabei wird als Zins eine Verwaltungsgebühr von 0,5 % der ursprünglichen Kreditsumme erhoben. Die ursprüngliche Kreditsumme belief sich auf 177.766,19 €. Die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt somit 888,88 €. Zum 28.02.2022 beträgt der Restwert 140.443,23 €. Umgerechnet auf den aktuellen Restwert bedeutet dies ein Zinssatz von 0,63 %.

 

Aufgrund der Erfahrungswerte aus den letzten Darlehensumschuldungen kann aktuell mit einem Neuabschluss ein besserer Zinssatz erzielt werden. Im Kalenderjahr 2022 fallen für das abgelöste Darlehen keine Zins- und Tilgungsleistungen an. Mit den Einsparungen stehen im Haushalt zusätzliche Mittel für eine Sondertilgung in Höhe von 10.443,23 € zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Sondertilgung wird im Rahmen der Umschuldung ein Darlehen in Höhe von 130.000,00 € mit einer Zinslaufzeit von 10 Jahren aufgenommen. Die Umschuldung ist im Vermögenshaushalt UA 9121 veranschlagt.

 

Für die Vergabe des Darlehens wurde die Verwaltung bereits bei der Genehmigung des Haushaltes 2021 ermächtigt.

 

Der Stadtrat hat am 15.03.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird ermächtigt, das Darlehen Nr. 1000058133 mit einem Restbuchwert von 141.332,11 € umzuschulden. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Haupt- und Finanzausschuss in Kenntnis zu setzen.“

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Kämmerer stellt den Haushaltsentwurf 2022 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob die allgemeine Rücklage im Hinblick auf die Kosten für die laufende Instandhaltung in einer ausreichenden Höhe veranschlagt ist? Der Kämmerer erklärt, dass neben der allgemeinen Rücklage auch eine Rücklage beim Wohnungsunternehmen ESW befüllt wird.

 

Die Vorsitzende kündigt an, dass im Rahmen des Haushaltsbeschlusses im Stadtrat über die Höhe dieser Rücklage informiert wird.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Haushalt der Pfarrer-Norbert-Stang- und-Paul-Herbst-Stiftung für das Jahr 2022 zu genehmigen

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0