Sitzung: 21.02.2022 2022/HFA/005
Zur Haushaltsberatung sind neben dem Kämmerer auch der Geschäftsstellenleiter anwesend, um Rückfragen zu beantworten.
inhaltliche
Schwerpunkte der Beratung
- Schuldenstand- und Rücklagenübersicht
- Vorstellung Verwaltungshaushalt mit Darstellung der Veränderungen im Bereich der Deckungsringe und den zusätzlichen Ansätzen
- Aufstellung der gebildeten Haushaltsreste
- Informationen zu den Einnahmen
- Besprechung Vermögenshaushalt in der Reihenfolge der Einzelpläne
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2021 hat die Rechtsaufsicht folgende Feststellungen getroffen:
Die Kreditgenehmigung für 2023 kann unter den derzeitigen
Voraussetzungen noch nicht in Aussicht gestellt werden, ebenso die Bewilligung
von Verpflichtungsermächtigungen.
Dies begründet sich derzeit wie folgt:
Angesichts bereits hoher Hebesätze der Realsteuern kann die
Ertragskraft des Vermögenshaushaltes nicht kurzfristig gesteigert werden. Die
aktuell ersichtlichen sehr hohen freiwilligen Leistungen zwingen zur
Einnahmeerhöhung ab 2022.
Wirkungsvolle Maßnahmen zur Minderung des Kreditbedarfs sind zu
verlassen. Investitionen müssen zeitlich gestreckt bzw. aufgehoben werden und
freiwillige Leistungen ausgedünnt. Der Vorrang von Pflichtaufgaben vor
freiwilligen Aufgaben muss sichergestellt werden.
Durch den Stadtrat sollte eine Überprüfung erfolgen; gegebenfalls
sollten freiwilligen Leistungen im Jahr 2022 reduziert werden, um eine
Kreditaufnahme für 2023 zu vermeiden.
Mit dem aktuellen Haushaltsentwurf sind für die Jahre 2022 – 2025 folgende Entnahmen aus den Rücklagen notwendig, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen:
|
Entn.
Allgem. |
Entnahme |
Darlehensaufnahme |
Zuf.
Rücklage |
|
2.516.000,00 |
|
|
|
2022 |
1.351.250,00 |
499.000,00 |
0,00 |
0,00 |
2023 |
422.000,00 |
450.000,00 |
0,00 |
0,00 |
2024 |
804.200,00 |
200.000,00 |
0,00 |
0,00 |
2025 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
578.450,00 |
|
2.577.450,00 |
1.149.000,00 |
0,00 |
578.450,00 |
Eine Darlehensaufnahme ist nach aktueller Planung nicht notwendig.
Zur Umsetzung der Vorgabe der Rechtsaufsicht freiwillige Leistungen auszudünnen, wurden alle investiven Maßnahmen für den Zeitraum 2022 – 2025 übersichtlich im Investitionsprogramm zusammengefasst. Damit der Eigenanteil der Stadt Ebermannstadt bei den einzelnen Maßnahmen sofort ersichtlich ist, wurden die einzelnen Ausgabeposten mit dazugehörigen Einnahmen ergänzt. Im Rahmen der Haushaltsberatung wird abgewogen, ob eingeplante Maßnahmen tatsächlich umgesetzt oder zeitlich verschoben werden können.
Was sind Pflichtaufgaben der Gemeinde (Art. 57 GO)?
Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen
ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten,
die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner
erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen
Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen
Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts
und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der
Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und
Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu
erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.
Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten. Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.
Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen
Zur besseren Übersicht des Haushaltsplanes 2022 wurden neben dem Investitionsprogramm, auch Kurzübersichten der Ausgaben und den wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erstellt. Des Weiteren liegt den Haushaltsplan eine Aufstellung mit anstehenden Maßnahmen bei, die entweder noch nicht im Finanzplan veranschlagt sind bzw. deren Finanzierung noch nicht final geklärt sind (ausstehende Entscheidung für Zuwendungen).
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Der Kämmerer stellt den Haushaltsentwurf 2022 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.
Nachdem während und nach der Präsentation verschiedene Verständnisfragen beantwortet worden sind, beziehen die Fraktionen Stellung zum vorgelegten Haushaltsentwurf.
Die Fraktion CSU/JB beantragt eine Priorisierung der Sanierung der Hauptstraße sowie einen zeitnahen Ausbau des Sägmühlstegs im Hinblick auf das anstehende Stadtjubiläum 2023. Der Antrag ist Bestandteil der Niederschrift.
Die Fraktion NLE bittet darum, die Installation von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften in Bezug auf Wirtschaftlichkeit bzw. Umsetzbarkeit (ggf. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Ebermannstadt) zu prüfen.
Die Fraktion WGM weist auf die fehlende Beleuchtung auf dem Friedhof Niedermirsberg hin.
Weiterhin wird ausdrücklich auf den Haushaltsposten „Empfang anl. 50. Geburtstag Bürgermeisterin Christiane Meyer“ verwiesen. Dabei sind unter der Haushaltsstelle 0.0000.6311 Mittel in Höhe von 3.500,00 € veranschlagt. Grundlage für den festgelegten Betrag sind die damaligen Ausgaben für den 60. Geburtstag von Franz Josef Kraus und die Anzahl seiner Bürgermeisterdienstjahre zum Zeitpunkt 60. Geburtstag. Seitens des Gremiums besteht damit Einverständnis.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die folgenden Änderungen im Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten und empfiehlt dem Stadtrat, den Haushalt der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2022 zu genehmigen.
Im Vermögenshaushalt sind als Ausgabe für das
Haushaltsjahr 2022 zusätzlich zu veranschlagen:
· Breitband: Beratungskosten GigabitR (1.8411.9500) 4.400,00 €
· Straßenbeleuchtung (1.6701.9650) –
(Erhöhung der Pauschale von 2.500 auf 10.000) 7.500,00 €
Als Einnahme sind für das Haushaltsjahr 2022 zu
veranschlagen:
·
Sanierung Brücken Breitenbach: Kostenbeteiligung
STBA
Bamberg Schadensabwicklung (1.6172.3610) 20.000,00
€
Für das Haushaltsjahr 2023 ist als Ausgabe aufzunehmen:
· FFW Ebermannstadt – Rettungsboot (1.1311.9357) 6.000,00 €
· FFW Niedermirsberg – Tragkraftspritze 2023 (1.1324.9352) 10.000,00 €
Dieser Ausgabe stehen im gleichen
Haushaltsjahr Einnahmen in Höhe von 5.100 Euro (Förderung) gegenüber und sind
entsprechend zu veranschlagen.
Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der
Verwaltung:
· die Machbarkeit einer Unterhaltsmaßnahme für die Hauptstraße gem. dem vorgelegten Antrag der CSU/JB-Fraktion im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zeitnah zu prüfen.
· die Errichtung des Sägmühlstegs im Hinblick das Stadtjubiläum 2023 zu priorisieren.
· die Installation von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften in Bezug auf Wirtschaftlichkeit bzw. Umsetzbarkeit (ggf. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Ebermannstadt) zu prüfen.
· die Erforderlichkeit einer Beleuchtung auf dem Friedhof Niedermirsberg zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 1