Ausgangslage:

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 08.11.2021 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für den Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark–Poxstall“ beschlossen.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.01.2022 wurden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst.

 

Des Weiteren wurde der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan, in der Fassung vom 19.01.2022, gebilligt und die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Bauleitplanung

Westlich des Ortsteils „Neuses – Poxstall“ ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 18-20 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 18-20 Millionen kWh erzeugt werden kann, geplant.

 

Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt hat daher beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung eines Sondergebietes (gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und randlichen Ausgleichsflächen einzuleiten und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der geplanten PV – Freianlage umfasst drei Teilbereiche, die im westlichen Bereich des Stadtgebiets von Ebermannstadt liegen. Die drei Geltungsbereiche umfassen insgesamt 19,5 ha.

 

Alle Flurstücke befinden sich im sog. Außenbereich nach § 35 BauGB. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Anlage zu schaffen, muss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

 

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark–Poxstall“ wird für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans der Flächennutzungsplan (FNP) mit Landschaftsplan (LP) der Stadt Ebermannstadt geändert werden.

 

Der FNP stellt für den Bereich des Vorhabens Flächen für die Landwirtschaft dar. Im Zuge der 7. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß dem konkreten Vorhaben als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Randlich, zur umliegenden Landschaft hin, werden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 16.12.2021 im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben.

Dem Vorhaben standen keine Bedenken entgegen.

Es ist weiterhin zu erwarten, dass durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ebermannstadt die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Fassung vom 19.01.2022 für den Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark–Poxstall“ der Stadt Ebermannstadt stehen keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0