Ausgangslage:

Am westlichen Siedlungsrand von Unterleinleiter, im Bereich der Anwesen Lindenweg 6 – 12 befinden sich gemeindeeigene und private Grundstücke, welche aufgrund einer bereits vorhandenen Erschließungsstraße bzw. Wegeflurstücks (Fl. Nr. 3517, Gem. Unterleinleiter) Potential für eine Wohnbauflächenentwicklung aufweisen. Im Anschluss an diese Grundstücke befindet sich zudem das Gemeindegrundstück mit der Fl. Nr. 1903/1 auf dem sich das ehem. Vereinsheim der Schützengesellschaft Unterleinleiter von 1919 e. V. befindet. Für das Grundstück und ggf. für das Gebäude soll eine Nachnutzungsperspektive geschaffen werden.

 

Über das Wegeflurstück Nr. 3517 könnten die gemeindlichen Grundstücke mit den Fl. Nrn. 3518 und 3519 sowie die privaten Flurstücke mit den Nrn. 3520 und 3521 der Gemarkung Unterleinleiter erschlossen werden. Das gemeindliche Flurstück Nr. 1903/1 wird über das öffentliche Wegeflurstück Nr. 1800/1 erschlossen.

 

Die o. g. Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im sog. Außenbereich nach § 35 BauGB. Für eine Bebauung z. B. mit Wohngebäuden fehlt die entsprechende planungsrechtliche Grundlage. Diese müsste im Zuge eines Bauleitplanverfahrens geschaffen werden. Im rechtskräftigen FNP der Gemeinde Unterleinleiter sind die o. g. Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen oder Waldflächen dargestellt.

 

Vor der Aufstellung eines Bebauungsplans sollte jedoch die grundsätzliche Machbarkeit einer Entwicklung u.a. hinsichtlich Topografie, Erschließung (Straße, Wasser, Kanal, Strom etc.), Naturraum, Abstand zu Waldflächen und Bereitschaft privater Grundstückseigentümer geprüft werden.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Potential für die Entwicklung von Wohnbauflächen ist vorhanden. Vor der Aufstellung eines Bebauungsplans muss jedoch die grundsätzliche Machbarkeit überprüft werden. Die Verwaltung sollte hiermit beauftragt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Im Gemeinderat besteht Konsens, dass der Beschlusstext hinsichtlich der Dringlichkeit angepasst werden sollte.

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die grundsätzliche Machbarkeit für die Baulandentwicklung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1903/1, 3517, 3518, 3519, 3520 und 3521 der Gemarkung Unterleinleiter schnellstmöglich zu prüfen und dem Gremium die Ergebnisse vorzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0