Sitzung: 24.02.2022 2022/GR/114
Ausgangslage:
Aufgrund der Überarbeitung des
Straßenverzeichnisses und anhand von aktuellen
Feststellungen ist es erforderlich, die im
Beschlussvorschlag genannten Verkehrsflächen und Wege im Gemeindegebiet
Unterleinleiter im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Art. 6
BayStrWG) zu widmen.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
aufgrund des Art. 6 BayStrWG die nachstehenden Verkehrsflächen, Straßen und
Wege mit sofortiger Wirkung entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungen im
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu veröffentlichen.
1.
Widmung der Parkfläche Fl. Nr. 694 Gem.
Unterleinleiter:
Der
bereits hergestellte Parkplatz wird im Rahmen des Gemeingebrauchs der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist der Parkplatz als
öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.
Die
Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks mit der Fl. Nr. 694 Gemarkung
Unterleinleiter wird als öffentliche Verkehrsfläche (Ortsstraße) gewidmet. Die
gewidmete Fläche liegt direkt an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr.
694 Gemarkung Unterleinleiter und erstreckt sich an der direkt angrenzenden
Bahnhofstraße (Fl. Nr. 694/7 Gem. Unterleinleiter) über eine breite von 27,65
m. Direkt entlang der östlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 694 Gem.
Unterleinleiter beträgt die Länge der Parkfläche 11,58 m, gemessen ab dem
angrenzenden Flurstück mit der Fl. Nr. 694/7 Gem. Unterleinleiter. Entlang der
westlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter beträgt die
Länge der Parkfläche 24,35 m, ebenfalls gemessen ab dem angrenzenden Flurstück
mit der Fl. Nr. 694/7 Gem. Unterleinleiter. Die Gesamtfläche des Parkplatzes
beträgt 404 m2. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde
Unterleinleiter. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Widmungstextes.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
2.
Widmung eines Teilstücks des Weges Fl. Nr.
694 Gem. Unterleinleiter:
Zur
Erreichbarkeit der an der westlichen Grundstücksgrenze auf der Fl. Nr. 694 Gem.
Unterleinleiter befindlichen Stellplätze für Wohnmobile und zur Schaffung einer
Zufahrtsmöglichkeit an der östlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 548 Gem.
Unterleinleiter, wird ein Teilstück des auf der Fl. Nr. 694 Gem.
Unterleinleiter befindlichen Weges mit einer Länge von 110 m zum öffentlichen
Feld- und Waldweg gewidmet. Der Weg beginnt nach 24,35 m, gemessen ab der
südlichen Grundstücksecke der Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter. Träger der
Straßenbaulast ist die Gemeinde Unterleinleiter. Der beigefügte Lageplan ist
Bestandteil des Widmungstextes.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0