Ausgangslage:

Aufgrund der Überarbeitung des Straßenverzeichnisses und anhand von aktuellen
Feststellungen ist es erforderlich, die im Beschlussvorschlag genannten Verkehrsflächen und Wege im Gemeindegebiet Unterleinleiter im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Art. 6 BayStrWG) zu widmen.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Art. 6 BayStrWG die nachstehenden Verkehrsflächen, Straßen und Wege mit sofortiger Wirkung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungen im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu veröffentlichen.

 

1.       Widmung der Parkfläche Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter:

Der bereits hergestellte Parkplatz wird im Rahmen des Gemeingebrauchs der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist der Parkplatz als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

Die Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks mit der Fl. Nr. 694 Gemarkung Unterleinleiter wird als öffentliche Verkehrsfläche (Ortsstraße) gewidmet. Die gewidmete Fläche liegt direkt an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 694 Gemarkung Unterleinleiter und erstreckt sich an der direkt angrenzenden Bahnhofstraße (Fl. Nr. 694/7 Gem. Unterleinleiter) über eine breite von 27,65 m. Direkt entlang der östlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter beträgt die Länge der Parkfläche 11,58 m, gemessen ab dem angrenzenden Flurstück mit der Fl. Nr. 694/7 Gem. Unterleinleiter. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter beträgt die Länge der Parkfläche 24,35 m, ebenfalls gemessen ab dem angrenzenden Flurstück mit der Fl. Nr. 694/7 Gem. Unterleinleiter. Die Gesamtfläche des Parkplatzes beträgt 404 m2. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Unterleinleiter. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Widmungstextes.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

 

 

 

2.       Widmung eines Teilstücks des Weges Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter:

Zur Erreichbarkeit der an der westlichen Grundstücksgrenze auf der Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter befindlichen Stellplätze für Wohnmobile und zur Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit an der östlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 548 Gem. Unterleinleiter, wird ein Teilstück des auf der Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter befindlichen Weges mit einer Länge von 110 m zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Der Weg beginnt nach 24,35 m, gemessen ab der südlichen Grundstücksecke der Fl. Nr. 694 Gem. Unterleinleiter. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Unterleinleiter. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Widmungstextes.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0