Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.01.2022 (eingegangen am 04.02.2022) beantragt die VHS des Landkreises Forchheim, auf die Inrechnungstellung von Nutzungsentgelten für städtische Liegenschaften zu verzichten, sondern diese ggf. intern aus dem Bildungs- und Kulturetat zu verbuchen.

 

Aktuell finden im Veranstaltungssaal am Hasenberg zwei Kurse statt:

 

  • Yoga, Dienstag, ab 08.03.22, Ende 24.05.22, 10 Kursstunden Dauer 1,5 Std.
  • Qi Gong, Mittwoch, ab 09.03.22, Ende 25.05.22, 10 Kursstunden Dauer 1,5 Std.

 

Der VHS wird bereits der vergünstigte Stundensatz (15 Euro pro Stunde, auswärtige Vereine zahlen 18 Euro pro Stunde) verrechnet. Folglich werden für das Sommersemester 2022 450 Euro fällig.

 

Zukünftig ist die zeitweise Nutzung des Bürgerhauses (ehemalige Touristinfo) für VHS-Kurse geplant, um die räumliche Überbelegung an der Grund- und Mittelschule zu entzerren.

 

Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt im Fall einer Gebührenbefreiung auf Einnahmen in Höhe von 1.200 bis 1.500 Euro pro Semester verzichtet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die VHS führt zur Begründung des Antrages Art. 8 EbFöG an und führt aus, dass „staatliche Hochschulen, Gemeinden und Gemeindeverbände für die Lehrangebote der Erwachsenenbildung geeignete Räume überlassen sollen“.

 

Der Gesetzestext lautet vollständig: „[…] gegen angemessenes Entgelt überlassen, […]“. Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung durchaus legitim ein Nutzungsentgelt zu verlangen. Bezüglich der Höhe könnte die Stadt Ebermannstadt dem Antrag der VHS Rechnung tragen, in dem der vergünstige Gebührensatz noch einmal um 5 Euro pro Stunde gesenkt wird. Vgl. hierzu auch den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.11.2021. Hier wurde für die Musikschule Ebermannstadt eine – abweichend von der Gebührenordnung – verringerte Benutzungsgebühr von 10 Euro pro Stunde bewilligt. Diese Regelung könnte auch für die VHS Anwendung finden, zumal damit die Förderung der Bildung über die Altersklassen hinweg eine Gleichbehandlung erfahren würde.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Ein Ausschussmitglied möchte wissen, welche Regelung andere Gemeinden im Landkreis anwenden.

 

Die Vorsitzende berichtet aus der Bürgermeisterdienstbesprechung, dass aktuell nur 5 Gemeinden eine Nutzungsgebühr verrechnen.

 

In der folgenden Aussprache verweisen die Mitglieder auf die tatsächlich verursachten Betriebskosten durch die VHS und auf die Hinweise der Rechtsaufsicht, im Rahmen der Haushaltsaufstellung freiwillige Leistungen auszudünnen.

 

Beschluss 1:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der VHS des Landkreises Forchheim die Nutzungsentgelte für städtische Liegenschaften nicht in Rechnung zu stellen, sondern intern über den Bildungs- und Kulturetat zu verbuchen. Die Regelung ist ab dem Wintersemester 2022/2023 anzuwenden.

 

Abstimmungsergebnis: 0 : 10

 

Damit ist der Antrag der VHS des Landkreises Forchheim abgelehnt.

 

Beschluss 2:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der VHS des Landkreises Forchheim für die Benutzung des Veranstaltungssaales Hasenberg bis auf Weiteres einen Gebührennachlass von 5 Euro pro Stunde zu gewähren. Damit beträgt die Nutzungsgebühr 10 Euro pro Stunde.

Für den Fall, dass zukünftig weitere städtische Liegenschaften durch die VHS genutzt werden, ist eine Nutzungsgebühr in gleicher Höhe zu erheben. Die Regelung ist ab dem Sommersemester 2022/2023 anzuwenden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 1