Sitzung: 20.06.2022 2022/VGV/037
Sachverhalt:
Gem. Art. 10 VGemO i. V. m.
Art. 26 KommZG und Art. 100 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen
Kassenverwalter zu bestellen.
Aufgaben des
Kassenverwalters:
Der Kassenverwalter trifft die
im Interesse einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Führung der Kasse
erforderlichen Anordnungen; er hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine
höchstmögliche innere und äußere Kassensicherheit gewährleisten.
In seiner Stellung als Leiter
der Kasse ist der Kassenverwalter zugleich „Leiter der Vollstreckungsbehörde“
(Art. 20 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG i.V.m. § 42 KommHV-K und § 52 KommHV-K).
Allgemeine Aufgaben der Kasse
sind:
· die Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben
· die Verwaltung der Kassenmittel
· die Verwaltung von Wertgegenständen
· die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege
· die Mahnung, Beitreibung und Einleitung von
Vollstreckungsmaßnahmen
· Festsetzung von Stundungen, Niederschlagungen,
· Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskoten und
Nebenforderungen (Zinsen etc.)
Frau Michaela Esselberger ist
seit dem 01.05.2022 als Leiterin der Kasse bei der Verwaltungsgemeinschaft
Ebermannstadt beschäftigt. Sie ist Verwaltungsfachangestellte und hat die Ausbildung
zur Bilanzbuchhalterin (BVS) erfolgreich absolviert. Frau Esselberger war
bereits im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die VG Steinfeld zur stv.
Kassenverwalterin bestellt.
Nach § 43 KommHV i. V. m. VV zu
§ 43 KommHV dürfen in der Kasse nur zuverlässige Beschäftigte mit ausreichender
Vorbildung beschäftigt werden, deren wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet
sind.
Frau Michaela Esselberger erfüllt diese Voraussetzungen.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Die Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein. Anlass für die Bestellung ist die Übernahme der Hauptamtsleitung durch den bisherigen Kassenverwalter Herrn Dorsch.
Im Herbst 2022 soll für die bisherige stv. Kassenverwalterin Frau Esselberger eine Nachfolge bestimmt werden. Ab 1. Juli 2022 wird eine neue Kollegin entsprechend eingearbeitet.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, Frau Michaela Esselberger gem. Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 26 KommZG und Art. 100 Abs. 2 GO zur Kassenverwalterin zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0