Sachverhalt:

Gem. Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 26 KommZG und Art. 100 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Kassenverwalter zu bestellen.

 

Aufgaben des Kassenverwalters:

Der Kassenverwalter trifft die im Interesse einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Führung der Kasse erforderlichen Anordnungen; er hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine höchstmögliche innere und äußere Kassensicherheit gewährleisten.

In seiner Stellung als Leiter der Kasse ist der Kassenverwalter zugleich „Leiter der Vollstreckungsbehörde“ (Art. 20 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG i.V.m. § 42 KommHV-K und § 52 KommHV-K).

 

Allgemeine Aufgaben der Kasse sind:

 

·      die Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben

·      die Verwaltung der Kassenmittel

·      die Verwaltung von Wertgegenständen

·      die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege

·      die Mahnung, Beitreibung und Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

·      Festsetzung von Stundungen, Niederschlagungen,

·      Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskoten und Nebenforderungen (Zinsen etc.)

 

Frau Michaela Esselberger ist seit dem 01.05.2022 als Leiterin der Kasse bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt beschäftigt. Sie ist Verwaltungsfachangestellte und hat die Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin (BVS) erfolgreich absolviert. Frau Esselberger war bereits im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die VG Steinfeld zur stv. Kassenverwalterin bestellt.

 

Nach § 43 KommHV i. V. m. VV zu § 43 KommHV dürfen in der Kasse nur zuverlässige Beschäftigte mit ausreichender Vorbildung beschäftigt werden, deren wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.

 

Frau Michaela Esselberger erfüllt diese Voraussetzungen.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein. Anlass für die Bestellung ist die Übernahme der Hauptamtsleitung durch den bisherigen Kassenverwalter Herrn Dorsch.

 

Im Herbst 2022 soll für die bisherige stv. Kassenverwalterin Frau Esselberger eine Nachfolge bestimmt werden. Ab 1. Juli 2022 wird eine neue Kollegin entsprechend eingearbeitet.   

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, Frau Michaela Esselberger gem. Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 26 KommZG und Art. 100 Abs. 2 GO zur Kassenverwalterin zu bestellen.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0