Ausgangslage:

Am Donnerstag, den 10.03.2022 fand in Unterleinleiter eine Bürgerversammlung statt. In diesem Rahmen wurde durch den ehemaligen 1. Bürgermeister Gerhard Riediger stellvertretend für vier ortsansässige Vereine ein Antrag zur Weiternutzung des ehemaligen Schützenhauses als „Haus der Vereine“ an 1. Bürgermeister Alwin Gebhardt übergeben.

 

Ziel dieses Antrags ist der Erhalt und die Sanierung des ehemaligen Schützenhauses. Hierdurch soll ein Ort entstehen, welcher für mehrere Vereine als Versammlungsort bzw. Vereinsheim dienen soll.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass erst zu prüfen ist, ob aktuell ein Bedarf für einen gemeindlichen Versammlungsort bzw. ein Vereinsheim besteht. Um dies zu ermitteln, sollen folgende Informationen bei den entsprechenden Vereinen eingeholt werden:

 

 

-      Welche Vereinsaktivitäten bzw. welche Nutzungen sind in Zukunft geplant?

-      Welche Vereinsaktivitäten fanden in den vergangen 5 Jahren statt?

-      Wo fanden diese Aktivitäten in der Vergangenheit statt?

-      Wie hoch ist die Mitgliederzahl?

-      Wie hoch ist die Anzahl der aktiven Mitglieder?

-      Wie viele Mitglieder stehen für Hand- und Spanndienste im Rahmen der Sanierung des ehemaligen Schützenhauses zur Verfügung?

-      In welchem Rahmen (z. B. Stundenumfang) stehen die Mitglieder zur Verfügung?

-      Welche finanziellen Mittel können durch den Verein eingebracht werden?

-      Besteht weiterhin Interesse an einem Vereinsheim, falls eine Gastwirtschaft mit Nebenraum zur Verfügung stünde?

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Gemeinderat Ernst König regt an, dass neben dem Bedarf auch die aktuelle Bausubstanz mit Kostenschätzung des Sanierungsaufwandes und die laufenden Betriebskosten von der Verwaltung ermittelt werden sollten. Weiterhin wird vom 3. Bürgermeister Ewald Rascher darauf hingewiesen, ob Fördermittel beantragt werden können. Bei der Ermittlung des Bedarfes ist der Fragekatalog zu ergänzen, ob auch Interesse an einer Nutzung des Sportheimes oder der Schulungsräume in den Feuerwehrgerätehäuser bestehen würde.

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt weitergehende Informationen bezüglich einer möglichen Weiternutzung des ehemaligen Schützenhauses als „Haus der Vereine“ bei den verantwortlichen Vereinen (Fränkische Schweiz Verein, Wanderverein, Obst- und Gartenbauverein, Dartverein) anzufordern. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Bauzustand, die laufenden Betriebskosten und die Fördermöglichkeiten zu ermitteln.

 

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0