Sitzung: 28.04.2022 2022/GR/116
Ausgangslage:
Die Verordnung über
die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der
Gehbahnen im Winter wurde zuletzt am 19.04.2018 erlassen.
Aufgrund der
Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes werden Änderungen der
bisherigen Verordnung erforderlich.
Die Änderungen
werden nachfolgend erläutert:
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Änderung
der Gesetzesgrundlage für die Ermächtigung zum Verordnungserlass, jetzt Art. 51
Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch
§ 1 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S 683).
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Wegfall
der Regelung, dass regelmäßig, mindestens einmal im Monat, an jedem ersten
Samstag zu kehren ist. Es wird nur noch auf den Bedarf abgestellt, § 5 Abs. 1
Buchstabe a).
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Die
mögliche Höhe einer Geldbuße bei Zuwiderhandlungen wurde von bis zu 500,00 €
auf bis zu 1.000,00 € angehoben.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Der Vorsitzende
stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Unterleinleiter erlässt die Verordnung über die Reinhaltung und
Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
(Reinigungs- und Sicherungsverordnung) in der vorliegenden Form. Die Verordnung
wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage
beizugeben.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0