Ausgangslage:

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde zuletzt am 19.04.2018 erlassen.

 

Aufgrund der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes werden Änderungen der bisherigen Verordnung erforderlich.

 

Die Änderungen werden nachfolgend erläutert:

 

-       Änderung der Gesetzesgrundlage für die Ermächtigung zum Verordnungserlass, jetzt Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S 683).

 

-       Wegfall der Regelung, dass regelmäßig, mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren ist. Es wird nur noch auf den Bedarf abgestellt, § 5 Abs. 1 Buchstabe a).

 

-       Die mögliche Höhe einer Geldbuße bei Zuwiderhandlungen wurde von bis zu 500,00 € auf bis zu 1.000,00 € angehoben.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter erlässt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) in der vorliegenden Form. Die Verordnung wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0