Sachverhalt:

Die Bestellung zur Standesbeamtin von Frau Kerstin Geck wurde mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt vom 06.08.2021 widerrufen, da die Voraussetzungen nach § 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) nicht mehr vorlagen.

Da sie jetzt nach Beendigung ihrer Elternzeit ihren Dienst wieder aufgenommen hat und vom 30.05. bis 22.07.2022 einen digitalen Einführungslehrgang für das Standesamtswesen – Grundseminar – besucht, kann sie wieder zur Standesbeamtin bestellt werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass sie nach Abschluss dieses Seminars die Prüfung erfolgreich besteht.

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt beschließt, Frau Kerstin Geck jederzeit widerruflich zur Standesbeamtin und zur stellvertretenden Leiterin für den Standesamtsbezirk Ebermannstadt zu bestellen, wenn sie die Prüfung des digitalen Einführungslehrganges erfolgreich besteht.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0