Sachverhalt:

Beim Standesamt Ebermannstadt können aktuell nur Trauungen im Rathaus stattfinden. Von den Brautpaaren wird aber sehr häufig der Wunsch geäußert, dass sie in einem besonderen Ambiente getraut werden möchten. Deshalb wird vorgeschlagen, die Scheune im Wiesent-Garten als externes Trauzimmer zu widmen. Durch Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt können Räume außerhalb des Rathauses als Trauzimmer gewidmet werden (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz i. V. m. Nr. 14.1.1 der Verwaltungsvorschrift). Die entstehenden Gebühren und Voraussetzungen für eine Trauung in der Scheune im Wiesent-Garten werden in einem Nutzungsvertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt und dem Eigentümer Johannes Blank und dem Pächter Richard Wiegärtner geregelt.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein.

 

Ein Verbandsrat weist auf die persönliche Beteiligung von Herrn Wiegärtner hin.

 

Die Verwaltung hat die persönliche Beteiligung von Herrn Wiegärtner zu diesem Tagesordnungspunkt geprüft. Nach Artikel 49 Abs. 1 GO (Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 33 Abs. 4 Satz 1 KommZG) ist Herr Wiegärtner als Pächter der Scheune von der Beratung und Abstimmung auszuschließen. Hierüber ist nach Art. 49 Abs. 3 GO durch das Gremium – ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten – Beschluss zu fassen. 

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt beschließt, Herrn Verbandsrat Wiegärtner von der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt Ö4 „Widmung der Scheune im Wiesentgarten“ auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

 

In der weiteren Beratung vermutet ein Verbandsrat, dass eine Widmung bereits vorliegen muss, da in der Vergangenheit (vor 2014) im Wiesentgarten und an weiteren Orten im Stadtgebiet (Bahn, Burggaillenreuth, Freibad) Trauungen stattgefunden haben.

 

Antwort Geschäftsstellenleiter: Unserer Kenntnis nach dürfen Trauungen aktuell nur im Rathaus stattfinden. Weitere Widmungen sind uns nicht bekannt.

 

Die Vorsitzende betont, dass selbstverständlich jedes Brautpaar entscheiden kann, ob es im Rathaus oder in der Wiesentscheune heiratet. Außerdem besteht mit der Nutzung der Scheune im Zuge der Trauung keine Verpflichtung, weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen.  

 

Ein weiterer Verbandsrat stellt fest, dass Brautpaare auch jetzt schon – nach der Trauung im Rathaus – ihre Hochzeit im Wiesentgarten feiern. Er sieht im Fall von Herrn Wiegärtner keinen Interessenskonflikt, zumal dieser nicht zwingend das Brautpaar traut und zugleich Verpächter ist. Diese Konstellation ist mit Blick auf die bisherigen Trauungen die Ausnahme und auch wenn dies der Fall wäre, liegt kein besonderer Vorteil vor.

 

Ein anderer Verbandsrat möchte gerne wissen, ob auch weitere Gastronomen oder Eigentümer Ihre Lokalität als Trauungsort nutzen können.

 

Antwort Vorsitzende: Sollten wir Vorschläge erhalten, werden diese geprüft und Ihnen zur Entscheidung vorgelegt.        

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt beschließt, die Scheune im Wiesent-Garten als externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses zu widmen. Der Nutzungsvertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, dem Eigentümer Johannes Blank und dem Pächter Richard Wiegärtner ist Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis: 6 : 3

(Hr. Wiegärtner ist persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Abstimmung teil.)