Ausgangslage:

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2014 – 2017 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde u.a. festgestellt, dass im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof der Kostendeckungsgrad in den Jahren 2015 und 2017 unter 50 % lag. Es wird daher empfohlen, den Gebührenbedarf auf der Grundlage der Gebührenkalkulation nach Maßgabe des Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetzt) neu zu ermitteln und über eine Anpassung der Gebühren zu entscheiden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wird empfohlen ein Fachbüro zu beauftragen, das eine Gebührenkalkulation nach den rechtlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) einschl. Anlagenachweis erstellt. Auf Nachfrage hat das Fachbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung ein Angebot vorgelegt. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten wird der Aufwand auf etwa. 70 Stunden geschätzt. Die Kosten betragen dafür einschl. Fahrtkosten ca. 6.700,00 €.

 

Dieses Fachbüro hat bereits für die Gemeinde Unterleinleiter die Gebührenkalkulationen für die Entwässerungsanlage und der Wasserversorgungseinrichtung vorgenommen. Mit der Erweiterung des Tätigkeitsfeldes um das Bestattungswesen können Kosten eingespart werden, da die jährlichen Fortschreibungen in einen gemeinsamen Termin umgesetzt werden können. Des Weiteren hat dieses Fachbüro auch die Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen der Stadt Ebermannstadt im Jahr 2021 vorgenommen. Das Büro hat sich fachlich bewährt und das Honorar ist marktüblich. Die Wirtschaftlichkeit des Angebotes liegt daher vor.

 

Es wurden keine weiteren Angebote eingeholt, da nach dem Vergaberecht aufgrund der Auftragssumme ein Direktauftrag möglich ist.

 

Die Durchführung der Gebührenkalkulation ist für 2023 vorgesehen. Im Rahmen der Gebührenkalkulation wird auch eine rechtliche Prüfung der Satzungen vorgenommen.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Für das Haushaltsjahr 2023 wird der Ansatz unter der Haushaltsstelle 0.7501.6556 von 5.000,00 € auf 7.000,00 € angepasst.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Uwe Knoll teilt mit, dass in der Vergangenheit bereits entsprechende Kalkulationen vorgenommen wurden und diese als Basis genutzt werden sollten.

 

Gemeinderatsmitglied Ernst König teilt mit, dass unklar ist, welche Ursachen für die Kostenunterdeckung vorliegen. Er wünscht sich, dass dies zunächst erörtert wird.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass eine Kostenunterdeckung beispielsweise durch neue Bestattungsformen (vermehrt Urnenbeisetzungen) oder vermehrte Bauhofstunden bedingt sein kann. Er begrüßt den Vorschlag, zunächst Ursachenforschung zu betreiben.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Benutzungsgebührenkalkulation Bestattungswesen der Gemeinde Unterleinleiter einschließlich der Erstellung des Anlagenachweises an das Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung zu vergeben.


Abstimmungsergebnis: 0 : 8 (daher abgelehnt)