Ausgangslage:

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 11.04.2022 die Aufstellung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend“ beschlossen.

 

In gleicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (11.04.2022) wurde der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend“ mit integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 29.03.2022, gebilligt und die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung 

Der Vorhabenträger plant auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 216, 217 und 217/3 der Gemarkung Breitenbach die Errichtung von verdichtetem Wohnungsbau.

 

Der Bebauungsplan „Gewend“ setzt für das Flurstück 217/3 ein Allgemeines Wohngebiet mit zwei Vollgeschossen (E + 1) fest. Für die Flurstücke 217 und 216/3 ist ein Mischgebiet mit zwei zulässigen Vollgeschossen ausgewiesen.

 

Das Vorhaben steht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans dahingehend entgegen, dass eine Wohnnutzung entstehen soll. Dies wiederum steht dem Gebietscharakter eines Mischgebiets entgegen. Des Weiteren soll eine Nachverdichtung durch ein zusätzliches Geschoss erfolgen. Weiterhin sind Änderungen an der Erschließung des Areals vorgesehen, welche ebenfalls im aktuellen Bebauungsplan nicht dargestellt ist. Die geplanten Änderungen umfassen somit auch die allgemein zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung. Somit sind die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplans berührt. Für die Umsetzung des Bauvorhabens bedarf es somit einer Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewend“.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist zu erwarten, dass durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewendder Stadt Ebermannstadt die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend in der Fassung vom 29.03.2022 der Stadt Ebermannstadt stehen keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0