Sitzung: 30.06.2022 2022/GR/119
Ausgangslage:
Es ist geplant, auf den Grundstücken der Fl. Nrn. 1478/1 und 1481 Gem. Unterleinleiter einen Anbau mit Doppelgarage an das bereits bestehende Einfamilienhaus zur Schaffung von Wohnraum zu errichten.
Bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit:
☐ |
Qualifizierter
Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) |
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☐ |
Bebauungsplan
in Aufstellung (§33 BauGB) |
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☐ |
Im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) |
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☐ |
Außenbereich
(§ 35 BauGB) |
privilegiert ☐ ja ☐ nein |
☒ |
Einbeziehungssatzung
(§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) |
Überprüfung der Erschließung:
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gesichert |
nicht gesichert |
nicht erforderlich |
Wegemäßige
Erschließung |
☒ |
☐ |
☐ |
Abwasserbeseitigung |
☒ |
☐ |
☐ |
Wasserversorgung |
☒ |
☐ |
☐ |
Der Antragssteller hat o.g. Vorhaben bereits im Zuge eines Vorbescheidverfahrens prüfen lassen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2021 wurde folgender Beschluss wurde gefasst:
„Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Anbaus mit
Doppelgarage an das bestehende Einfamilienhaus auf den Grundstücken mit den Fl.
Nrn. 1478/1 und 1481 Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches
Einvernehmen gem. § 36 BauGB.“
Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wurde durch das Landratsamt mit Schreiben vom 23.02.2022 genehmigt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der geplante Anbau mit
Doppelgarage an das bestehende Einfamilienhaus soll mit einem Flachdach
errichtet werden. Das Flachdach des Anbaus ist dem Dach des Wohnhauses
untergeordnet und liegt deutlich unterhalb der Traufe. Eine Beeinträchtigung
des Ortsbildes ist nicht zu erwarten.
Die eingereichten
Pläne entsprechen den Plänen des Vorbescheidverfahrens.
Die Schaffung von
Wohnraum ist grundsätzlich zu begrüßen. Stellplätze können in ausreichender
Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Das Vorhaben entspricht den
Vorgaben des § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Planungsrechtliche Bedenken stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Der Vorsitzende stellt
den Sachverhalt dar.
Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag über die Errichtung eines Anbaus mit Doppelgarage an das bestehende Einfamilienhaus auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1478/1 und 1481 Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0