Ausgangslage:

Es ist geplant, auf den Grundstücken der Fl. Nrn. 1478/1 und 1481 Gem. Unterleinleiter einen Anbau mit Doppelgarage an das bereits bestehende Einfamilienhaus zur Schaffung von Wohnraum zu errichten.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Der Antragssteller hat o.g. Vorhaben bereits im Zuge eines Vorbescheidverfahrens prüfen lassen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2021 wurde folgender Beschluss wurde gefasst:

 

„Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Anbaus mit Doppelgarage an das bestehende Einfamilienhaus auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1478/1 und 1481 Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.“

 

Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wurde durch das Landratsamt mit Schreiben vom 23.02.2022 genehmigt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der geplante Anbau mit Doppelgarage an das bestehende Einfamilienhaus soll mit einem Flachdach errichtet werden. Das Flachdach des Anbaus ist dem Dach des Wohnhauses untergeordnet und liegt deutlich unterhalb der Traufe. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten.

 

Die eingereichten Pläne entsprechen den Plänen des Vorbescheidverfahrens.

 

Die Schaffung von Wohnraum ist grundsätzlich zu begrüßen. Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Planungsrechtliche Bedenken stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag über die Errichtung eines Anbaus mit Doppelgarage an das bestehende Einfamilienhaus auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1478/1 und 1481 Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0