Ausgangslage:

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1464 Gem. Unterleinleiter eine Lagerhalle zu errichten und eine Hackschnitzelheizung im geplanten Anbau am Bestandsgebäudeeinzubauen.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück mit der Fl. Nr. 1464 Gem. Unterleinleiter befindet sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche sowie als Dorfgebiet dargestellt. Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.

 

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch die Errichtung der Lagerhalle und dem geplanten Anbau mit Einbau einer Hackschnitzelheizung nicht zu befürchten. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche die bebaut werden soll, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Abstandsfläche der Lagerhalle (östliche Grundstücksgrenze) kommt auf dem benachbarten Grundstück mit der Fl. Nr. 100 Gem. Unterleinleiter zum Liegen. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Eigentümers der Fl. Nr. 100 Gem. Unterleinleiter liegt dem Bauantrag bei.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Neubau einer Lagerhalle und Einbau einer Hackschnitzelheizung im Anbau des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1464, Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0