Sachverhalt:

Im Jahr 2021 hat der Stadtrat die Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts und der Jugendarbeit der Stadt Ebermannstadt erlassen. Diese legt u.a. Zielgruppe, Fördergegenstand und die Antragsmodalitäten fest.

 

Im Zuge der Abwicklung der Förderanträge stellte sich heraus, dass eine Abgabefrist sinnvoll erscheint. So kann das Budget gezielt verteilt werden, weil die vorliegenden Anträge im Zusammenhang beurteilt werden können. 

 

Empfehlung der Verwaltung:

In die Richtlinie sollte aufgenommen werden, dass die Anträge bis spätestens 30.09. für das Folgejahr zu stellen sind.

 

Da die Richtlinie durch den Stadtrat zu ändern ist und die nächste Sitzung voraussichtlich im Oktober stattfindet, gilt für das Jahr 2022 eine verlängerte Abgabefrist bis zum 30.11.2022.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein. Der Geschäftsstellenleiter stellt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Förderrichtlinie vor.

 

Im Wesentlichen soll eine Abgabefrist festgelegt werden, um die Anträge gemeinsam beurteilen zu können und so das vorhandene Budget pro Jahr gezielt verteilen zu können. Die Abgabefrist im Herbst für das Folgejahr soll den Antragstellern Planungssicherheit geben. Mit einem Beschluss Ende des Jahres für das Folgejahr hätten Vereine und Initiativen Gewissheit über die Höhe der Förderung und können ggf. den Umfang der Maßnahmen anpassen. Zudem hätte der Stadtrat so die Möglichkeit, bei einer Vielzahl förderwürdiger Projekte das Haushaltsbudget entsprechend anzupassen.   

 

Der 2. Bürgermeister stellt im weiteren Verlauf den Antrag, die vorgeschlagene Abgabefrist für die Anträge zu ändern und empfiehlt, die Richtlinie in diesem Punkt so zu ändern, dass Anträge erst bis zum 30.06. des laufenden Jahres abzugeben sind. Damit möchte er den vermeintlich eher kurzfristigen Planungen der Vereine entgegenkommen.

 

Der Geschäftsstellenleiter stellt fest, dass mit einer Abgabefrist im laufenden Förderjahr Projekte ggf. verhindert werden. Antragseingänge nach der Abgabefrist, also nach dem 30.06. könnten dann nicht mehr berücksichtigt werden und Vorhaben im Herbst oder Winter erhalten keine Förderung. Bei einer Antragsfrist vor Beginn des Förderjahres treten diese Fälle nicht auf.  

 

Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob es im Hinblick auf die verwaltungsmäßige Abwicklung der Anträge Präferenzen gibt.

 

Antwort Geschäftsstellenleiter: Im Hinblick auf die Bearbeitung der Anträge ist die Frist – 30.09. oder 30.06. – unerheblich.

 

In der weiteren Aussprache gehen mehrere Ausschussmitglieder davon aus, dass Vereine in der Regel am Anfang eines Jahres mit der Planung beginnen und im Herbst des Vorjahres noch keinen Bedarf feststellen.

 

Eine Stadträtin stellt fest, dass es durchaus Vereine gibt, die ihre Planung nach Fördermöglichkeiten und den damit verbundenen Abgabefristen ausrichten. Der 2. Bürgermeister und ein weiteres Ausschussmitglied sehen ein solch planvolles Vorgehen eher bei größeren Vereinen und möchten mit einer Frist im laufenden Förderjahr dem Planungshorizont kleinerer Vereine gerecht werden.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes und der Jugendarbeit wie folgt zu ändern:

 

Im Jahr 2022 sind die Anträge bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen.

Ab dem Kalenderjahr 2023 gilt eine Abgabefrist bis zum 30.09. für das Folgejahr.

 

Die redaktionellen Änderungen (siehe Anhang, Stand 08.08.2022, rote Markierung) werden vollumfänglich berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 3 : 7

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Die Vorsitzende stellt den Antrag des 2. Bürgermeisters Herrn Schmeußer zur Abstimmung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes und der Jugendarbeit wie folgt zu ändern:

 

Ab dem Kalenderjahr 2023 gilt eine Abgabefrist bis zum 30.06. für das lfd. Jahr.

 

Die redaktionellen Änderungen (siehe Anhang, Stand 08.08.2022, rote Markierung) werden vollumfänglich berücksichtigt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 7 : 3