Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Kämmerer stellt anhand einer Präsentation die Eckdaten zur aktuellen Entwicklung des Haushaltsplanes 2022 vor. Diese umfassen u.a. die wichtigsten Einnahmen, den Stand der Deckungsringe und den Mittelabfluss für geplante Maßnahmen des Jahres 2022. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.

 

In Ergänzung zur vorgestellten Energiebetrachtung der städtischen Liegenschaften erkundigt sich ein Stadtrat, ob die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED abgeschlossen ist.

 

Antwort Vorsitzende: Mit Blick auf die Energiekrise wollen wir zeitnah Maßnahmen eruieren, die zu kurz- und mittelfristigen Einsparungen (Gas, Strom) führen. Der Kämmerer ergänzt, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED abgeschlossen ist, insofern die Maßnahme förderfähig war. Die Vorsitzende führt aus, dass während der Nachtstunden die Straßenbeleuchtung (LED) um 50% reduziert wird.   

 

Ein Stadtrat fragt nach, ob die in der Präsentation angekündigte Antragstellung auf Förderung für die Sanierung der Hauptstraße Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist.

 

Antwort Vorsitzende: Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Sanierungsmaßnahme eine Verbesserung darstellt. Unabhängig hiervon wird eine abschnittsweise Unterhaltsmaßnahme und grundhafte Erneuerung der Hauptstraße – zumindest im Bereich des Kopfsteinpflasters – notwendig sein.