Sachverhalt:

Das Gebäude in der Feuersteinstraße 11 wird baulich so verändert, dass ab September 2022 zwei Kinderkrippengruppen im Erdgeschoß und eine Kindergartengruppe im Obergeschoß betreut werden können.

 

Die Notwendigkeit, eine neue Einrichtung (Kita „Hasenberg“) zu eröffnen, wurde durch den Stadtrat der Stadt Ebermannstadt bestätigt. Am 21.03.2022 fasste das Gremium folgenden Beschluss:

 

„Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt stimmt dem Entwurf zur vorliegenden Betriebsträgervereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung „Hasenberg“ zwischen der Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus und der Stadt Ebermannstadt mit Stand vom 19.03.2022 einschließlich der Streichungen und vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung zu.“

 

Im Bau- und Umweltausschuss am 11.04.2022 stellt der beauftragte Architekt Wagner aus Cadolzburg die Planung und Kostenberechnung vor. Die darin enthaltenen Mehrkosten in Höhe von 50.000 Euro – im Vergleich zum Haushaltsansatz in Höhe von 200.000 Euro – sollten durch Mitteleinsparungen bei anderen investiven Maßnahmen des Jahres 2022 gedeckt werden.

 

Folgender Beschluss wurde gefasst: 

 

„Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die Leistungen auf Grundlage der beiliegenden Kostenberechnung (Stand 30.03.2022) zeitnah auszuschreiben und gemäß Geschäftsordnung zu vergeben.“  

 

Zwischenzeitlich haben sich weitere Änderungen ergeben:

 

1.    Die Kostenberechnung vom 30.03.2022 war fehlerhaft. In der Addition der Kostengruppen wurde KGR 381 in Höhe 24.871 Euro nicht berücksichtigt (Summenfehler in Excel).

 

2.    Am 10.05.2022 wurde auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses die notwendige Betriebsträgervereinbarung für die Kinderkrippe „St. Konrad“ geschlossen. Diese regelt die Kostenübernahme für die Erstausstattung durch die Stadt Ebermannstadt. In diesem Zusammenhang entstehen zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 60.000 Euro (vgl. Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 11.07.2022). 

 

3.    Die Baunebenkosten haben sich um ca. 14.000 Euro erhöht. Dies ist auf die Berücksichtigung des Umbauzuschlages bei der Honorarermittlung nach rechtsgültiger HOAI sowie die – für die Baugenehmigung – zusätzlichen Leistungen für Brandschutz- und Tragwerksplanung zurückzuführen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Bei den Mehrkosten von ca. 149.000,00 € handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben gem. Art. 66 GO. Diese sind unabweisbar und unerheblich. Die Mehrkosten werden gedeckt durch Gewerbesteuermehreinnahmen.

 

Die Beschattung des Gebäudes wird mit Bafa-Mitteln gefördert. Dabei beträgt die Förderquote 20 %.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 149.000 Euro zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 GO für die Sanierung des Interimsgebäude Hasenberg „St. Konrad“ bereitzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0