Ausgangslage:

Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Ebermannstadt durch ein Fachbüro wurde u.a. auch das Feuerwehrhaus in Dürrbrunn begangen.

Das Feuerwehrhaus in Dürrbrunn verfügt über zwei Fahrzeugstellplätze, die über einen größeren Raumwanddurchbruch miteinander verbunden sind. Auf einem Stellplatz ist ein Tragkraftspritzenfahrzeug untergebracht. Der zweite Stellplatz wird als Lagerbereich genutzt. Das Tragkraftspritzenfahrzeug ist dieselmotorbetrieben. Der Motor ist in die Abgasnorm Euro 6 eingestuft.

Die Umkleidespinde der Feuerwehrangehörigen sind in dem Stellplatzbereich des Fahrzeuges untergebracht.

 

Die FFW Dürrbrunn hat nach Aussage des Kommandanten rund 2 – 4 Einsätze pro Jahr, dabei ist nur bei einem Teil der Einsätze ein alarmmäßiges Ausrücken erforderlich.

 

Gemäß der Umsetzungsempfehlung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) ist im Sinne einer „Ausnahegenehmigung“ eine Gefährdung von Feuerwehrangehörigen durch Dieselmotoremissionen (DME) dann nicht anzunehmen, wenn Fahrzeuge mit Dieselmotoren unmittelbar nach den Starten ausfahren und sich im Abstellbereich bei Ein- und Ausfahrt keine Personen aufhalten. Dies wäre z. B. bei einem Einzelstellplatz mit separater Umkleide und geringen Einsatzaufkommen denkbar.

 

Empfehlung des Fachbüros:

Für das Feuerwehrhaus Dürrbrunn kann auf Grund der sehr geringen Anzahl der zeitkritischen Feuerwehreinsätze pro Jahr und der Tatsache, dass das Fahrzeug der Abgasnorm 6 eingestuft wird, über eine entsprechende Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV (Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffe) die „Ausnahmeregelung“ des KUVB umgesetzt werden und damit eine Gefährdung der Feuerwehrangehörigen weitestgehend ausgeschlossen werden.

 

Damit ergeben sich folgende grundlegende Verfahrensweisen für die unterschiedlichen Nutzungsszenarien des Feuerwehrfahrzeuges:

 

-      Bei entsprechenden Ausbildungsveranstaltungen rüsten sich die Feuerwehrangehörigen zunächst mit ihrer Einsatzkleidung aus und sammeln sich außerhalb des Stellplatzes auf dem Vorplatz des Feuerwehrhauses. Das Feuerwehrfahrzeug wird von dem Fahrer herausgefahren und auf dem Vorplatz durch die Feuerwehrangehörigen besetzt. Der Stellplatz wird nach dem Ausfahren einer ausreichenden Zeit quergelüftet (ca. 5 Minuten). Nach Übungsende verlassen die Feuerwehrangehörige auf dem Vorplatz das Fahrzeug, legen ihre Einsatzkleidung wieder ab und verlassen den Stellplatz. Das Fahrzeug wird dann anschließend wieder auf dem Stellplatz gefahren. Auch hier sollte der Stellplatz noch 5 Minuten quergelüftet werden.

 

-      Bei nicht kritischen Einsätzen ist grundsätzlich wie bei Ausbildungsveranstaltungen zu verfahren.

 

-      Bei zeitkritischen Einsätzen rüsten sich die ersteintreffenden Feuerwehrangehörigen mit der Einsatzkleidung aus und besetzen das Feuerwehrfahrzeug. Der Fahrzeugmotor wird erst gestartet, wenn das Feuerwehrfahrzeug voll besetzt ist. Nach dem Starten des Fahrzeuges warten alle nachrückenden Feuerwehrangehörigen außerhalb des Stellplatzes das Ausrücken des Fahrzeuges ab und betreten erst danach den Stellplatzbereich.

 

Eine vollständige Umsetzung der „Ausnahmegenehmigung“ des KUVB könnte erreicht werden, wenn der Umkleidebereich der Feuerwehrangehörigen komplett auf den 2. Stellplatz verlagert und der Durchbruch zum 1. Stellplatz z. B. mittels eines Streifenvorhangs aus durchsichtigem Kunststoff verschlossen würde. Der Gemeinde Unterleinleiter wird empfohlen zu prüfen, ob sich diese kostengünstige Lösung umsetzen lässt.

 

Zusätzlicher Hinweis des Fachbüros zur Temperierung der Fahrzeughalle:

Gemäß der entsprechend DIN ist sicherzustellen, dass die Temperierung der Fahrzeughalle mind. 7 Grad beträgt. Nach Aussage des Kommandanten der FFW Unterleinleiter ist dies nicht möglich. Es wird empfohlen, hier eine entsprechende Heizmöglichkeit nachzurüsten

 

Die Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV ist als Anlage beigefügt.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem 1. Kommandanten Dominik Schick wird die Empfehlung des Fachbüros bereits umgesetzt. Eine Verlagerung der Umkleidespinde auf dem 2. Stellplatz ist nicht möglich, da dieser Bereich für die Jugendarbeit genutzt wird. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, auf eine Absauganlage zu verzichten und die „Ausnahmeregelung“ des KUVB für das Feuerwehrhaus Dürrbrunn anzuwenden. Aufgrund der neuen Nutzung des 2. Stellplatzes für Jugendarbeit wird die Verlagerung des Umkleidebereichs nicht empfohlen.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende und Kämmerer Wolfgang Krippel stellen den Sachverhalt vor.

Um die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Stromheizung im Feuerwehr Dürrbrunn prüfen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, den Stromverbrauch der letzten Jahre vorzulegen. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

1.       Der Gemeinderat bestätigt die Empfehlung des Fachbüros, verzichtet auf dem Einbau einer Absauganlage und wendet mit der Einführung der Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV die „Ausnahmeregelung“ des KUVB für das Feuerwehrhaus Dürrbrunn an.

2.       Auf die Verlagerung des Umkleidebereichs auf den 2. Stellplatz wird verzichtet, da dieser Bereich zur Jugendarbeit genutzt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0