Ausgangslage:

Das Thema wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022 angesprochen. Aufgrund fehlender Informationen über die Gründe der Unterdeckungen im Bereich Friedhof wurde der Antrag einstimmig abgelehnt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2014 – 2017 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde u.a. festgestellt, dass im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof der Kostendeckungsgrad in den Jahren 2015 und 2017 unter 50 % lag. Es wird daher empfohlen, den Gebührenbedarf auf der Grundlage der Gebührenkalkulation nach Maßgabe des Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetzt) neu zu ermitteln und über eine Anpassung der Gebühren zu entscheiden.

 

Übersicht des Kostendeckungsgrades im Bereich des Prüfungszeitraumes 2014 – 2017 für den Bereich Friedhof:

 

Einnahmen 2014:              27.293,70 €

Ausgaben 2014: 43.946,91 €

Unterdeckung: 16.653,21 €

 

Einnahmen 2015:              22.749,00 €

Ausgaben 2015: 50.538,36 €

Unterdeckung: 27.789,36 €

 

Einnahmen 2016:              26.922,35 €

Ausgaben 2016: 46.923,75 €

Unterdeckung: 20.001,40 €

 

Einnahmen 2017:              20.884,75 €

Ausgaben 2017: 47.779,71 €

Unterdeckung: 26.894,96 €

 

Kostendeckungsgrad 2018 - 2021

 

Einnahmen 2018:              44.740,75 €

Ausgaben 2018: 42.720,00 €

Überdeckung:   2.020,75 €

 

Einnahmen 2019:              23.909,00 €

Ausgaben 2019: 39.152,10 €

Unterdeckung: 15.243,10 €

 

Einnahmen 2020:              26.364,78 €

Ausgaben 2020: 43.759,14 €

Unterdeckung: 17.394,36 €

 

Einnahmen 2021:              17.947,20 €

Ausgaben 2021: 42.838,68 €

Unterdeckung: 24.891,48 €

 

Die internen Verrechnungen der letzten Jahre für die kalkulatorischen Kosten, den Verwaltungsaufwand und den Bauhofstunden waren nahezu unverändert. Seit 2018 wird beim Restmüll eine Aufteilung nach Friedhof und Straßenreinigung vorgenommen. Da die Ausgaben in den Jahren 2018 – 2021 jährlich ca. 42.000,00 € betrugen, liegen die Gründe des Kostendeckungsgrades in den Schwankungen der jährlichen Einnahmen.

 

Bei Friedhof handelt es ich um eine kostenrechnende Einrichtung, dies bedeutet, dass alle Ausgaben im Bereich Friedhof durch Einnahmen (=Gebühren der Nutzer) zu decken sind. Damit dies gewährleistet werden kann, sind u.a. eine Anlagenachweis und eine Übersicht der Sterbefälle einschl. Grabverlängerungen der letzten Jahre notwendig.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die bisherigen Kalkulationen sind nicht nach den rechtlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgenommen worden. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen ein Fachbüro zu beauftragen, das eine Gebührenkalkulation nach den rechtlichen Vorgaben) einschl. Anlagenachweis erstellt. Auf Nachfrage hat das Fachbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung ein Angebot vorgelegt. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten wird der Aufwand auf etwa. 70 Stunden geschätzt. Die Kosten betragen dafür einschl. Fahrtkosten ca. 6.700,00 €.

 

Dieses Fachbüro hat bereits für die Gemeinde Unterleinleiter die Gebührenkalkulationen für die Entwässerungsanlage und der Wasserversorgungseinrichtung vorgenommen. Mit der Erweiterung des Tätigkeitsfeldes um das Bestattungswesen können Kosten eingespart werden, da die jährlichen Fortschreibungen in einen gemeinsamen Termin umgesetzt werden können. Des Weiteren hat dieses Fachbüro auch die Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen der Stadt Ebermannstadt im Jahr 2021 vorgenommen. Das Büro hat sich fachlich bewährt und das Honorar ist marktüblich. Die Wirtschaftlichkeit des Angebotes liegt daher vor.

 

Es wurden keine weiteren Angebote eingeholt, da nach dem Vergaberecht aufgrund der Auftragssumme ein Direktauftrag möglich ist.

 

Die Durchführung der Gebührenkalkulation ist für 2023 vorgesehen. Im Rahmen der Gebührenkalkulation wird auch eine rechtliche Prüfung der Satzungen vorgenommen.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Für das Haushaltsjahr 2023 wird der Ansatz unter der Haushaltsstelle 0.7501.6556 von 5.000,00 € auf 7.000,00 € angepasst.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Kämmerer Wolfgang Krippel stellt den Sachverhalt mit einer Präsentation, der Gebührenkalkulation des externen Büros für die Stadt Ebermannstadt aus dem Jahr 2021 und den Vergleichszahlen der Friedhofsgebühren der Gemeinde Unterleinleiter und der Stadt Ebermannstadt vor. Diese Unterlagen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt. Vorweg wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Gebührensätze der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Unterleinleiter seit 2014 nicht mehr angepasst wurden. Im Rahmen der Vorstellung wird die Vorgehensweise der Gebührenkalkulation nach der sog. Äuqivalenzziffernberechnung vorgestellt. Dabei wird mehrmals auf die Komplexität dieses Verfahrens hingewiesen und daher wird seitens der Verwaltung die Empfehlung ausgesprochen, die Kalkulation durch ein externes Fachbüro durchführen zu lassen, da die Verwaltung aktuell eine rechtmäßige Kalkulation im Sinne des KAGs nicht umsetzen kann. Aufgrund des Kostendeckungsgrades der letzten Jahre bestätigt der Gemeinderat, dass eine Anpassung der Gebühren zwingend notwendig ist. Auf eine Berechnung nach den Äuqivalenzziffernprinzip soll aber verzichtet werden, da diese wegen den komplizierten Berechnungsschemen nicht der Bürgerschaft erklärt werden kann. Gemeinderat Ernst König betont, dass eine Kalkulation nach diesem Prinzip vorzunehmen ist, weist aber darauf hin, dass aufgrund der komplizierten Berechnung nach seiner Erfahrung nur wenige Klage eingereicht werden. Er schlägt daher vor, auf eine Kalkulation nach dem Äuqivalenzziffernprinzip zu verzichten und stattdessen auf die bestehende Gebührenkalkulation des Jahres 2014 zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades einen Aufschlag von 30% auf die einzelnen Gebührensätze vorzunehmen. Der Gemeinderat ist für den Vorschlag und weiterhin soll die Gebühr für den Erdhaushub gem. Vorlage Rechnung Bestattungsunternehmen Neuner von 600,00 € auf 800,00 € erhöht werden. Dem Gemeinderat ist dabei bewusst, dass diese Vorgehensweise nicht den Vorgaben des KAGs entspricht und somit die Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, die im Rahmen der überörtlichen Prüfung als Textziffer festgehalten wurde, nicht nachgekommen wird. Des Weiteren wird noch darauf hingewiesen, dass die Kosten von ca. 7.000,00 € für die Erstellung der Gebührenkalkulation durch ein externes Büro im Vergleich zur Größe der Kosteneinheit Friedhof nicht mit den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar sind. Der Gemeinderat ist sich daher einig, dass die Friedhofsgebührenkalkulation entgegen der Empfehlung der Verwaltung nicht durch ein externes Büro vorgenommen soll.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die bestehenden Gebührensätze der einzelnen Grabarten gem. Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Unterleinleiter lineal um 30% und die Gebühr für den Grabaushub von 600,00 € auf 800,00 € zu erhöhen.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0