Ausgangslage:

In der Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken – West vom 28.04.2022 wurde die Fortschreibung des Teilkapitels B V „Windenergie“ hinsichtlich der Neuausweisung des Vorranggebiets für Windkraftanlagen 502 „Mährenhausen – Ost“ beschlossen. Daraufhin wurde das entsprechende Beteiligungsverfahren eingeleitet und die Gemeinde Unterleinleiter hierüber informiert. Auf Anfrage hinsichtlich Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Verlängerung bis zum 14.10.2022 gewährt.

 

Der Regionale Planungsverband Oberfranken – West hat beschlossen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und einen Umweltbericht gem. Art. 15 BayLplG zu erstellen sowie ein Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Kapitels B V 2.5.2 Windenergie einzuleiten.

 

Anlass der Regionalplanänderung:

Ursächlich für die Fortschreibung ist die Absicht der Stadt Bad-Rodach ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen östlich von Carlshan-Mährenhausen auszuweisen.

 

„Das geplante Vorranggebiet liegt zwischen Mährenhausen und Neida im Callenberger Forst (ca. 15 km westlich von Coburg) und hat eine Größe von ca. 124 ha. Es ist beabsichtigt auf der Fläche 2-3 Windkraftanlagen mit einer Leistung von je 6 MW und einer Gesamthöhe von 250 Meter zu errichten.“

 

„Der Hauptgrund, warum diese Fläche nicht in den Regionalplan aufgenommen wurde, war damals die zu geringe Windhöffigkeit. Für die Ausweisung neuer Vorranggebiete wurde ein Schwellenwert von 5 m/s in 140 Meter Höhe laut Bayerischen Windatlas 2010 festgelegt. Auf dem Großteil dieser Potentialfläche lag die Windgeschwindigkeit mit 3,5 – 3,9 m/s deutlich darunter. Mit dem Wind-Atlas Bayern 2021 gibt es jetzt eine aktualisierte und detailliertere Datengrundlage. Zudem sind heute größere Anlagenhöhen technisch möglich. Bei den geplanten Anlagen befindet sich die Nabenhöhe auf 169 Meter. Laut Berechnungen des Wind-Atlas Bayern 2021 betragen die mittleren Windgeschwindigkeiten im geplanten Vorranggebiet in 160 Meter Höhe ca. 5,5 – 6 m/s, was einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen wahrscheinlich erscheinen lässt.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die geplanten Windkraftanlagen befinden sich ca. 100 km nördlich der Gemeinde Unterleinleiter. Eine Beeinträchtigung für die Einwohner Unterleinleiters ist deshalb nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Alexander Ebert vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Thomas Preller merkt an, dass in der Vergangenheit auch Potentialanalysen im Gemeindegebiet vorgenommen und dokumentiert wurden.

 

Gemeinderatsmitglied Ernst König antwortet, dass diese Daten aufgrund des neuen Stands der Technik und anderen Faktoren voraussichtlich nicht mehr aussagekräftig sind.

 

Beschluss:

Der Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“ betreffend die Neuausweisung des Vorranggebiets für Windkraftanlagen 502 „Mährenhausen – Ost“ des Regionalplanes Oberfranken – West mit Stand 28.04.2022 stehen keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0