Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den o. g. Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Bammersdorf, Langer Weg“ (Stand: 13.07.2022) und die Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 13.07.2022) gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planentwürfen durchzuführen.

 

Ausgewiesen werden soll ein allgemeines Wohngebiet (WA). Das 0,95 ha große geplante Plangebiet sieht 27 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern sowie Doppelhäusern vor.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der aktuelle rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche und Grünflächen dar. Im Zuge der Änderung wird für den Bereich des Bebauungsplans eine Wohnbaufläche dargestellt.

 

Empfehlung der Verwaltung

Es ist zu erwarten, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Bammersdorf, Langer Weg“ und die parallel stattfindende Änderung des Flächennutzungsplans die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.