Ausgangslage:

Die Jagdgenossenschaft Dürrbrunn verpachtet ab dem 01.04.2023 für die Dauer von neun Jahren ihr 501 ha großes Jagdrevier für Niederwild im Wege der freihändigen Vergabe.

 

Die bejagbare Fläche besteht aus ca. 50 % Wald. Laut Beschluss der Jagdgenossenschaft muss der Komplettpreis mindestens 4.000,00 € betragen. Die Jagdvergabe findet am 14.10.2022 statt.

 

Die Gemeinde Unterleinleiter als Jagdgenosse, bzw. der 1. Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde, ist für die Jagdverpachtung Dürrbrunn entsprechend stimmberechtigt. In dem Fall, dass mehrere Bewerber für die Jagdpacht zur Verfügung stehen, sollte ein objektives Kriterium für die Abgabe der Stimme durch die Gemeinde Unterleinleiter festgelegt werden.

 

Es wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

Örtlich ansässigen (= Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort) Bewerbern aus Dürrbrunn sollte der Vorrang gewährt werden. Bieten mehrere örtlich ansässige Bewerber, erhält der Höchstbietende die Stimme der Gemeinde

 

Sind Angebote von nicht ortsansässigen Personen vorhanden die das Höchstgebot der ortsansässigen Bieter deutlich übertreffen, so gilt:

Der ortsansässige Bieter soll die Stimme der Gemeinde erhalten, wenn dessen Gebot ca. 75 % des Höchstgebotes beträgt.

 

Der Vorteil eines möglichst hohen Pachtzinses besteht darin, dass mehr finanzielle Mittel für den Wegeunterhalt bzw. -bau oder andere Projekte zur Verfügung stünden, was sich positiv auf die gesamte Gemeinde auswirken würde. Zudem sollte auch die ortsansässige Jägerschaft gefördert werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

3. Bürgermeister Ewald Rascher zeigt eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO an.

 

Die Verwaltung hat die persönliche Beteiligung von Herrn Rascher zu diesem Tagesordnungspunkt geprüft. Nach Artikel 49 Abs. 1 GO ist Herr Rascher von der Beratung und Abstimmung auszuschließen. Hierüber ist nach Art. 49 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat – ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten – Beschluss zu fassen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Herrn 3. Bürgermeister Ewald Rascher von der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt „Jagdverpachtung Dürrbrunn – Positionierung bei der Wahl des Jagdpächters“ auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

 

Daraufhin stellt der Vorsitzende den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Reinhold Geck teilt mit, dass sich der Begriff „ortsansässig“ aktuell nur auf Bürgerinnen und Bürger aus Dürrbrunn bezieht. Es sollten jedoch auch die Bürgerinnen und Bürger aus Unterleinleiter mit einbezogen werden.

 

2. Bürgermeister Holger Strehl ist derselben Meinung.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Unterleinleiter, vertreten durch den 1. Bürgermeister, bei der Jagdverpachtung Dürrbrunn am 14.10.2022 den Bewerber wählt, welcher den höchsten Pachtzins bietet. Ortsansässige Bewerber, welche mindestens ca. 75 % des jeweiligen Höchstgebotes bieten, sind vorrangig zu wählen. Bei mehreren ortsansässigen Bewerbern die dieses Kriterium erfüllen ist das höchste Gebot ausschlaggebend.


Abstimmungsergebnis: 7 : 3